Heute kam es dann endlich, das schriftliche Urteil im Hamburger Piratenprozess. Die Kammer hat sich Zeit gelassen, fast vier Monate sind seit der mündlichen Urteilsverkündung vom 19.Oktober 2012 vergangen. Genügend Zeit stand ja zur Verfügung, die grundsätzlich fünfwöchige Urteilsabsetzungsfrist verlängert sich gemäß § 275 StPO ab dem 4. Verhandlungstag um 2 Wochen und, wenn die Verhandlung noch länger dauert, alle 10 Verhandlungstage um weitere 2 Wochen. Bei 105 Verhandlungstagen hätte die Kammer ein gutes halbes Jahr Zeit gehabt, die ganze Frist hat sie dann aber doch nicht ausgeschöpft. 258 Seiten umfasst das Urteil einschließlich einer fünfseitigen Inhaltsübersicht, und wie es bei nach einer ersten Durchsicht aussieht, hat die Kammer mit der aus dem Verfahren gewohnten Sorgfalt gearbeitet.
7 von 10 verurteilten Somaliern haben ihre Revisionen inzwischen zurückgenommen, einer hatte erst gar kein Rechtsmittel eingelegt. Anhängig sind damit nur noch die Revisionen von zwei jungen Angeklagten, die zu jeweils zweijährigen Jugendstrafen verurteilt wurden, die durch die erlittene Untersuchungshaft bereits voll verbüßt sind. Die Verteidigung muss jetzt das Urteil prüfen und dann gemeinsam mit den jungen Leuten entscheiden, ob das Revisionsverfahren tatsächlich durchgeführt werden soll. In Anbetracht der Tatsache, dass sich die jungen Angeklagten inzwischen seit 10 Monaten auf freiem Fuß befinden und zur Schule gehen dürfen, geht es in erster Linie um die Klärung rechtsdogmatischer Fragen, die sicher spannend wäre. Vollendeter oder nur versuchter erpresserischer Menschenraub, Schwere der Schuld trotz der verheerenden psychosozialen und ökonomischen Umstände, die zur Tat geführt haben, erzieherische Erforderlichkeit der Verhängung von Jugendstrafe, das sind nur einige Stichworte, die mir da spontan einfallen. Na ja, ganz so spontan ist das gar nicht, natürlich habe ich mich gedanklich schon eine ganz geraume Zeit mit diesen und anderen revisionsrechtlich interessanten Aspekten befasst.
Aber es gibt natürlich auch andere Dinge zu bedenken, die bei der Frage, ob die Revision tatsächlich durchgeführt werden soll, eine Rolle spielen können und die mit den Mandanten zu erörtern sind. Ich weiß insoweit noch nicht, in welche Richtung der Zug fahren wird.
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