Mal wieder bewiesen: Betrugsopfer sind ideale Zielscheibe für Nachfolgebetrug



Veröffentlicht am 29. Juni 2014 von

Rainer Pohlen

Rainer Pohlen

Der Mandant, den ich in einem Kapitalanlagebetrugsverfahren vertrete, staunte nicht schlecht, als ein Zeuge vor Gericht schilderte, wie er nach einem recht opulenten Betrug zu seinen Lasten noch einmal auf´s Kreuz gelegt worden war. Davon – so mein Mandant – habe er absolut nichts gewusst.  Womöglich haben wir es hier mit einem Alleingang eines Tatbeteiligten zu tun.

Dem Tatopfer waren für satte 170.000 Euro wertlose Aktien eines angeblich börsennotierten Pharmakonzerns angedreht worden, der unter falscher Flagge segelte und sich mit den Federn eines annähernd namensgleichen Milliardenunternehmens geschmückt hatte. Nachdem der Mann gemerkt hatte, dass er einem Betrug aufgesessen war, meldete sich der Telefonverkäufer, der ihn zu dem Investment überredet hatte, bei ihm und teilte mit, dass er selbst erst jetzt mitbekommen hätte, dass da Betrüger am Werk seien. Er habe aber Möglichkeiten, die Übeltäter durch die Polizei dingfest machen zu lassen. Das sei die einzige Chance für den geprellten Anleger, sein Geld zurück zu bekommen. Er könne ein paar „Herren“ aktivieren, welche die Betrüger an die Polizei ausliefern würden. Aber so etwas koste natürlich Geld. 20.000 Euro müssten auf den Tisch gelegt werden, damit die Sache laufe.

Auf 15.000 Euro habe man sich schließlich verständigt, meinte der Geschädigte. Er habe zwar Zweifel gehabt, aber letztlich habe er hierin seine letzte Chance gesehen, noch einmal an sein Geld zu kommen. Ein Bote sei bei ihm vorbeigekommen und habe das Geld in bar mitgenommen. Nein, eine Quittung habe er nicht bekommen, so etwas würde natürlich nicht quittiert. Das liege in der Natur der Sache.

Da hat der Mann wohl Recht. Recht hatte er auch mit seinen Zweifeln, denn nach der Geldübergabe hat er von dem Telefonverkäufer nichts mehr gehört. Der war danach einfach nicht mehr erreichbar und die 15.000 Euro waren futsch. Blöd gelaufen, kann man da nur sagen.

Es ist eine altbekannte Tatsache, dass Tatopfer gerade im Bereich des Kapitalanlagebetruges für Nachfolgebetrügereien anfällig sind. Psychologisch ist das so zu erklären, dass einerseits ein dringendes Bedürfnis nach Schadenskompensation besteht und andererseits die Hoffnung vorherrscht, nicht noch einmal hereingelegt zu werden. So viel Pech kann man ja nicht haben, oder?

Für professionelle Betrüger ist das eine Binsenweisheit. Deshalb werden die Adressen von Betrugsopfern in Insiderkreisen bisweilen teuer gehandelt. Es gibt  erfahrungsgemäß immer wieder Menschen, die gegen jede Vernunft schlechtem Geld gutes hinterwerfen, selbst wenn es das letzte ist, das ihnen noch verblieben ist.

Der Prozess, bei dem es um insgesamt rund 1,6 Millionen Euro Schaden geht, wird fortgesetzt.

 

 


Kategorie: Strafblog
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