Meine Gebete wurden erhört!



Veröffentlicht am 24. Juni 2012 von

Das Finanzamt Neuss II in Schutt und Asche. Was für ein wunderschöner Anblick. Und ich bin vollkommen unschuldig daran – ehrlich! Okay, ich geb´s zu, der eine oder andere Traum ging schon in diese Richtung, aber straflos träumen darf man doch, oder? Um ganz sicher zu gehen, lese ich lieber nochmal schnell nach. Ah ja, da haben wir´s …:

Professor Dr. Christoph J.M. Safferling, LL.M. (LSE) Wintersemester 2008/2009; Versuch und Rücktritt

„Der abergläubische Versuch, jener der mit irrealen, der menschlichen Beherrschbarkeit und Verfügungsgewalt entzogenen Mitteln (Totbeten, Verhexen, etc.), bleibt nach allen Auffassungen straflos (vgl. RGSt 33, 321; Wessels/Beulke, AT, Rn. 620). Gleich ob man es über den mangelnden Tatentschluss begründet (so SK/Rudolphi, § 22, Rn. 35), oder über den fehlenden Tatvorsatz (Tröndle/Fischer, § 23, Rn. 5). Otto (AT, § 18, Rn. 63) geht davon aus, dass der Tatentschluss vorliegt, aber von Strafe abzusehen sei. Diese Auffassung ist jedoch abzulehnen, da nur die Verursachung eines Unrechtserfolges durch real existierende und willentlich beherrschbare Kräfte tatbestandsmäßig ist. Die bloße Vorstellung, den Erfolg durch nicht steuerbare irreale Kräfte herbeizuführen, begründet keinen Tatbestandsvorsatz, sondern ist strafrechtlich bedeutungsloses Wünschen.“

Oh, das beruhigt mich! Ich werde weiter träumen. Als nächstes ist das Finanzamt Neuss I dran!


Kategorie: Strafblog
Permalink: Meine Gebete wurden erhört!
Schlagworte: