Noch ein Hormonjongleur: Verfahren gegen Berlusconi eingestellt



Veröffentlicht am 26. Februar 2012 von

Silvio Berlusconi, Foto: www.la-moncloa.es

Das in den Medien als „Rubygate“ bezeichnete Verfahren gegen den früheren italienischen Regierungschef und Möchtegern-Womanizer Silvio Berlusconi wegen Förderung der Prostitution Minderjähriger läuft noch und es wird abzuwarten bleiben, ob es dem 75-Jährigen auch hier gelingt, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Gleiches gilt für 2 noch offene Verfahren wegen Verdachts auf Steuerbetrug im Zusammenhang mit dem eigenen Medienkonzern Mediaset und wegen abgehörter Telefongespräche von linksgerichteten Persönlichkeiten.

Eingestellt wurde jetzt jedenfalls ein anderes heikles Verfahren gegen den Medienmogul und mehrfachen Milliardär wegen Bestechung.  Fünf Jahre Haft hatte die Staatsanwaltschaft für Berlusconi beantragt, dem zur Last gelegt wird, in den 90er Jahren insgesamt 600.000 US-Dollar an seinen früheren Anwalt David Mills gezahlt zu haben, damit dieser in zwei gegen Berlusconi gerichteten Prozessen falsch aussagt. Mills war deswegen 2009 in 2 Instanzen zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof hatte das Urteil jedoch schließlich aufgehoben, weil die Tat nach mehr als 10 Jahren verjährt sei. Es liege allerdings ein „sehr schwerwiegender Fall von Korruption“ vor.

Weniger als 1 Minute habe die Mailänder Richterin Francesca Vitale gebraucht, um die Einstellung des Verfahrens gegen Berlusconi zu verkünden, berichtet die Berliner Morgenpost in ihrer heutigen Online-Ausgabe. Zuvor hatte sie allerdings 3 Stunden über dem Beschluss gebrütet.

In der Vergangenheit sind bereits mehrere Verfahren gegen Berlusconi wegen Verjährung eingestellt worden. Wegen seiner politischen Ämter hatte er jahrelang  aufgrund von zum Teil von ihm selbst initiierter Immunitätsgesetze nicht verfolgt werden können. Eine rechtskräftige Verurteilung wegen Meineides aus dem Jahr 1990 hatte er wegen eines Amnestiegesetzes nicht verbüßen müssen.

Auch wenn Berlusconi wegen der „Rubygate“-Affaire oder in den beiden anderen noch offenen Verfahren verurteilt werden sollten, ist es unwahrscheinlich, dass er seine Strafe tatsächlich absitzen muss. In Italien werden Strafen gegen alte Menschen in der Regel nicht vollstreckt, egal, wie sexuell aktiv sie noch sind.


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