Nur leiser Sex beim Hausarrest – Die Justiz soll Abhilfe schaffen



Veröffentlicht am 17. Oktober 2013 von

In manchen Ländern kann bei laufenden Strafverfahren zur Sicherung des Verfahrens statt Untersuchungshaft Hausarrest verhängt werden, und das kann zu recht unkonventionellen Problem führen. Wie in den News bei T-Online.de nachzulesen ist, hat ein Südafrikaner beim Gericht beantragt, den Ort des Hausarrestes zu verlegen, weil er mit seiner Partnerin, die eine „Schreierin“ sei, lauten Sex haben will. Der aber sei in dem wohl hellhörigen Haus seines Onkels, wo er sich bis zum Beginn des Prozesses aufgrund einer Gerichtsanweisung aufhalten muss, nicht möglich.

Der Mann mit dem klangvollen Namen Gareth de Nysschen soll laut Anklage Armeemunition geklaut und weiterverkauft haben. Ob das stimmt, muss im Gerichtsverfahren erst noch geklärt werden. Da gilt auch in Südafrika die Unschuldsvermutung. Und solange das alles nicht feststeht, muss der Mann doch das Recht haben, sich das Geschrei seiner Partnerin anzutun, oder meinen Sie nicht?


Kategorie: Strafblog
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