Nach diesem nicht enden wollenden Mutsche-Matsche-Regenwetter ist es eine richtige Erlösung, mal wieder Sonne tanken zu können, auch wenn es nur 2 Tage sind, die ich hier auf der Deutschen liebster Insel, also auf Mallorca, verbringen kann.
Um Viertel nach sechs ging´s heute vom Hamburger Flughafen aus los, das hieß, um kurz nach vier und damit nach nur drei Stunden Schlaf raus aus den Federn und ab zum Flieger. Zweieinhalb Stunden dauerte der Flug und hier ist der Himmel in der Tat strahlend blau. Ich werde gleich nach Llucmajor zum Markt fahren und mich dort vor eines der Cafés ins Licht setzen, Milchkaffee trinken und die Menschen bei ihren Besorgungen beobachten.
Ach ja, und dabei auch noch mal mittels Laptop in die eingescannte Akte schauen, denn heute Nachmittag und Morgen treffe ich mich mit einem spanischen Kollegen, um eine Verteidigungsschrift zu entwerfen, die in den nächsten Tagen fertig gestellt werden muss. Das spanische Strafprozessrecht unterscheidet sich in mancherlei Hinsicht von unserem deutschen. Während wir uns zur Anklageschrift überhaupt nicht äußern müssen und in der Hauptverhandlung de facto noch alle möglichen Beweismittel präsentieren können, gibt es hier in Spanien recht strenge Präklusionsvorschriften und neue Beweismittel können in der Hauptverhandlung nur vorgebracht werden, wenn diese zuvor noch nicht bekannt waren.
Es geht um ein bald vier Jahre zurückliegendes Tötungsdelikt, angeklagt als Körperverletzung mit Todesfolge, ich habe im strafblog bereits darüber berichtet. Die Mühlen der Justiz mahlen hier oft reichlich langsam, eigentlich ist die Sache schon ewig lange ausermittelt, aber gut Ding – hier wohl eher schlechtes Ding – will halt Weile haben. Die Staatsanwaltschaft hat gegen unseren Mandanten und den Mitangeklagten jeweils vier Jahre Freiheitsstrafe und gesamtschuldnerisch mehr als eine
Viertelmillion Euro als Schmerzensgeld für die Verwandten des Tatopfers beantragt, auch das ist anders als in Deutschland. Bei uns folgt der Strafantrag erst aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung heraus nach dem Ende Beweisaufnahme, hier wird der Antrag nach Aktenlage gestellt, bevor überhaupt etwas so richtig feststeht. Und bei uns beantragt der Nebenkläger bzw. Geschädigte gegebenenfalls im Adhäsionsverfahren Schadensersatz und Schmerzensgeld, hier tut das die Staatsanwaltschaft von Amts wegen.
Die Hauptverhandlung wird dann voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte vor dem Gericht in Palma stattfinden, falls es – was mich nicht wundern würde – nicht zu weiteren Verzögerungen kommt.
Wie dem auch sei, jetzt geht´s ins Dorf, für den Moment habe ich genug gebloggt.
Kategorie: Strafblog
Permalink: Raus aus dem Regen und ab in die Sonne – auch wenn´s um ein Tötungsdelikt geht
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