Mysteriöser „Waldläufer“ von der Polizei erschossen – Wenn er´s denn ist…



Veröffentlicht am 27. Mai 2013 von

Seit Monaten ermittelt eine Sonderkommission der bayerischen Polizei unter dem schönen Namen „Waldläufer“ gegen einen ominösen Maskenmann, der etliche bewaffnete Überfälle auf Bäckereien, Lebensmittelgeschäfte und Tankstellen begangen haben soll. Der Täter trug stets eine schwarze Motorradmaske, bei mehreren Überfällen soll er scharf geschossen und einmal eine Frau niedergeschlagen haben.

Am Samstagmorgen ist der Mann – jedenfalls mutmaßt die Presse, dass es sich um ihn handelt – in der Gemeinde Geltendorf bei einem Schusswechsel von der Polizei erschossen worden. Die Umstände  seines Todes, die spiegel-online schildert,  sind so mysteriös wie manch Anderes an dem Fall. Ein Jogger hatte seit Tagen in einem Waldgebiet in der Nähe eines kleinen Bahnhofs mehrmals ein blaugrünes japanisches Fahrzeug mit dem gefakten Bundeswehrkennzeichen Y -211212 und einem blauen Martinshorn gesehen und schließlich die Polizei verständigt. Zwei Polizeibeamte begaben sich mit ihrem Streifenwagen vor Ort und wurden, als sie das Fahrzeug kontrollieren wollten, von einem daneben Mann stehenden beschossen. Ein Polizist, der zu seinem Glück eine kugelsichere Weste trug, wurde getroffen.  Die Polizisten schossen zurück, der Mann blieb reglos neben dem Fahrzeug liegen. Weil er am Körper einen undefinierbaren Gegenstand trug, bei dem es sich um einen Sprengsatz hätte handeln können, wurde eine technische Sondereinheit der Polizei hinzugerufen, die Entwarnung gab. Erst dann konnte ein jetzt ebenfalls anwesender Notarzt den Tod des Mannes feststellen.

Der Tote trug sechs großkalibrige Revolver und Munition bei sich, wird der Bayerische Rundfunk zitiert.

Der angeschossene Polizeibeamte wurde in ein Krankenhaus verbracht, heißt es, sei aber dank der Schutzweste nicht lebensgefährlich verletzt. Die Identität des Toten steht noch nicht fest. Sollte es sich tatsächlich um den „Waldläufer“ handeln, kann die Soko ihre Arbeit einstellen. Mit dem Tod des Täters endet in der Regel das Ermittlungsverfahren, es sei denn, es besteht der Verdacht, dass es Mittäter oder Unterstützer gibt.


Kategorie: Strafblog
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