„Rübe ab für dieses geile Schwein, und Ihr, Herr Anwalt, gehört Prügel verabreicht“…



Veröffentlicht am 30. Oktober 2012 von

… konnte ich vor einiger Zeit auf einer Postkarte lesen, die mir ohne Absenderangabe in die Kanzlei geschickt worden war. Damals ging es um ein presseträchtiges Missbrauchsverfahren, das weit über die Region hinaus für Furore sorgte. Dem Schriftbild nach dürfte es sich um eine ältere Person gehandelt haben, die mir diese liebevollen Zeilen gewidmet hat, da waren noch Ansätze von Sütterlin-Schrift zu erkennen.

Als mein Sozius Gerd Meister vor einiger Zeit die Verteidigung in dem bundesweit Aufsehen erregenden „Fall Mirko“ übernommen hatte, wurde er mehrfach anonym bedroht. „Beim nächsten Mal sind deine Kinder dran“, war in einem Schreiben zu lesen, und am Rande von Demonstrationen, die vor dem Krefelder Landgericht teilweise mit politisch braunem Hintergrund organisiert wurden, gab es böse Worte, die ich hier nicht wiedergeben möchte.

Aktuell verteidige ich vor dem Mönchengladbacher Landgericht wieder in einem Missbrauchsverfahren, das ein erhebliches Medienecho hervorruft, und erneut kommen ähnliche Reaktionen, wenn auch bislang weniger drastisch. „Dieser Vater schändete Tochter (10) für Sexfilme“, hatte BILD in der Düsseldorfer Printausgabe getitelt, und unter dem mit einem Augenbalken nur unvollkommen anonymisierten Bild des Mandanten war ein Foto von mir zu sehen. „Wie kannst du es vertreten, so ein Schwein zu verteidigen?“, fragte mich am Wochenende eine gute Freundin, und anfangs  hatte ich fast den Eindruck, sie wolle mir die Freundschaft aufkündigen.

Um es vorweg zu nehmen, ja, ich kann eine solche Verteidigung moralisch durchaus vertreten, sonst würde ich´s ja nicht tun. Niemand zwingt mich, ein Mandat anzunehmen, und selbst eine Pflichtverteidigung könnte ich – wenn sie mir vom Gericht angetragen würde – unproblematisch ablehnen. Verteidigung in Sexualstrafsachen hat in der Öffentlichkeit oft einen Ruch von Käuflichkeit. „Für Geld macht der wohl Alles“, denkt manch einer, und das ist mir auch schon wiederholt explizit vorgeworfen worden.

Wer so denkt, liegt aber neben der Spur. Es geht um etwas ganz Anderes. Da ist zunächst einmal die Tatsache, dass ich Strafverteidiger geworden bin. Das ist zwangsläufig damit verbunden, sich für die Mandanten mit den unterschiedlichsten Kriminaldelikten auseinanderzusetzen, die – was in der Natur der Sache liegt – häufig nicht besonders appetitlich sind. Als Verteidiger solidarisiere ich mich weder mit dem Mandanten noch mit der Tat, die ihm vorgeworfen wird, sondern ich nehme engagiert seine Interessen in einem justizförmigen Verfahren wahr, indem ich darauf achte, dass die Verfahrensregeln eingehalten werden und eine Verurteilung nur dann erfolgt, wenn ihm (oder ihr) ein schuldhaftes Verfahren auf rechtsstaatlich einwandfreie Weise nachgewiesen werden kann. Ist dies der Fall, dann geht es weiterhin darum, zur Findung einer angemessenen Rechtsfolge beizutragen, die dem Schuldgehalt der Tat unter Berücksichtigung aller Tatumstände gerecht wird.

Als Verteidiger bin ich ganz besonders dazu berufen, die Unschuldsvermutung hochzuhalten. Das gilt auch und gerade in Missbrauchsverfahren. So lange der Mandant die ihm zur Last gelegten Taten bestreitet und diese nicht mit Sicherheit nachgewiesen sind, gehe ich arbeitshypothetisch von der Unschuld aus. Es gibt ja – und gar nicht so selten – das Phänomen des „Missbrauchs mit dem Missbrauch“, also den böswilligen Missbrauchsvorwurf, um damit verfahrensfremde Zwecke zu erreichen. Etwa, wenn sich die Eltern um das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder streiten. Welcher Richter ist schon bereit, dem Vater das Sorgerecht zu übertragen, wenn ein Missbrauchsvorwurf im Raume steht? Aus purer Rache sind schon Missbrauchsvorwürfe erhoben worden, beispielsweise, um den Ex-Partner sozial zu vernichten. „Aliquid semper haeret – Irgendetwas bleibt immer hängen“, nirgendwo gilt dieses Sprichwort mehr als beim Kindesmissbrauch, selbst wenn die Vorwürfe sich später in Luft auflösen. Und bisweilen kommt es auch vor, dass Missbrauchsvorwürfe ohne direkte Absicht einer Falschbeschuldigung auf auto- oder fremdsuggestive Weise fabuliert werden, ohne dass diesen ein tatsächliches Geschehen zugrunde liegt.  Für den zu Unrecht Beschuldigten ist das immer besonders schlimm. Darum kämpfe ich gerade auch in diesem Deliktsbereich für die Rechte meiner Mandanten und für die Unschuldsvermutung. Seien Sie doch einmal ehrlich: Wie würden Sie es finden, wenn Ihnen ein solcher Vorwurf gemacht würde und sich kein Anwalt finden würde, der Sie trotz aller Unschuldsbeteuerungen verteidigen würde, weil das Thema so belastet ist?

Aber auch dann, wenn der Mandant die Tat einräumt oder diese einwandfrei nachgewiesen ist, muss Verteidigung sein und erfüllt ihren Sinn. Viele Fragen sind auch in solchen Verfahren zu klären. Wie führt man das Verfahren möglichst schonend für das Opfer, um eine Sekundärtraumatisierung zu vermeiden? Kann man dazu beitragen, dem Opfer eine Vernehmung zu ersparen, ohne dass der Rechtsstaat auf der Strecke bleibt? Was ist eine dem Schuldgehalt der Tat gerecht werdende Strafe? Was kann – etwa in therapeutischer Hinsicht – unternommen werden, um die Gefahr von Wiederholungstaten einzudämmen. Kommt eine forensische Unterbringung in Betracht oder kann diese vermieden werden? Missbrauchstäter sind – auch wenn sie schlimme Taten begangen haben – oft hilfebedürftige Menschen, die nicht selten in der eigenen Kindheit oder Jugend Missbrauchsopfer waren und aus einer eigenen Traumatisierung heraus keine regelrechte Sexualentwicklung durchlaufen haben. Da gilt es bisweilen, Defizite aufzuarbeiten und Hilfe anzubieten. „Kopf-ab-“ und „Schwanz-ab“-Parolen helfen da nur wenig, man muss bei aller Betroffenheit versuchen, das Thema zu entemotionalisieren und sachgerechte Lösungen zu finden. Für immer Wegsperren, das ist – abgesehen allenfalls von ganz wenigen Einzelfällen – keine Lösung. Die Rückfallquoten sind dramatisch geringer, als dies in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Was zu einem großen Teil daran liegt, dass die Presse  gerne darüber berichtet, dass ein bereits einschlägig in Erscheinung getretener Täter erneut zugeschlagen hat. Man liest aber nie, dass ein vor vielen Jahren verurteilter Mensch nie mehr rückfällig geworden ist, obwohl dies deutlich häufiger der Fall ist und durchaus berichtenswert wäre. Und bisweilen hat auch ein Verteidiger mit dazu beigetragen.

Ich verteidige jetzt also den Mann, der laut BILD seine 10-jährige Tochter für Sexfilme geschändet hat. Wir sind darum bemüht, der Tochter den Auftritt vor Gericht zu ersparen.

Übrigens: Die Sexfilme gibt es nicht. Das ist eine Erfindung von BILD und ein Tribut an die Schlagzeile!

 


Kategorie: Strafblog
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