Schuldeingeständnis der Schweizer Wegelin-Bank: Bricht das Schweizer Bankgeheimnis bald völlig zusammen?



Veröffentlicht am 5. Januar 2013 von

Bankengründer Emil Wegelin, Quelle: wikimedia commons

Spektakulär, wenn auch nicht ganz unerwartet,  ist das Geständnis, das der Teilhaber der ältesten Schweizer Privatbank Wegelin & Co., Otto Bruderer, gestern vor einem US-Bezirksgericht in Manhattan abgelegt hat. Jawohl, die Bank hat wissentlich US-Bürgern geholfen, Steuern am Fiskus vorbeizuschmuggeln und auf Schweizer Konten zu deponieren, räumte Bruderer ein und erkaufte seiner Bank damit eine Verfahrenseinstellung, die allerdings am 4.März noch richterlich bestätigt werden muss.  74 Millionen Dollar Geldbuße wird das 1741 gegründete Bankhaus zahlen und danach seine Geschäftstätigkeit im Bankensektor vollständig einstellen, wie bei stern.de nachzulesen ist.

Schon vor einem Jahr hatte die US-Justiz ein Strafverfahren gegen drei Manager der Bank eingeleitet und ein ruinöses Verfahren gegen die Bank selbst in Aussicht gestellt. Aus Furcht vor einer existenzbedrohenden Strafe hatte Wegelin daraufhin einen Großteil seines Geschäfts für geschätzte 250 Millionen Euro an die Raiffeisen-Gruppe verkauft und das Privatkundengeschäft mit Ausnahme der US-Kunden in eine neue Bank mit dem Namen Notenstein überführt. Die Wegelin-Bank wurde de facto nur noch als „Bad Bank“ weitergeführt, um das Strafverfahren in den USA zu einem Abschluss bringen zu können.

Insgesamt 1,2 Milliarden Dollar sollen US-Kunden zwischen 2002 und 2010 auf Konten der Bank deponiert haben. Die als sehr moderat erachtete 74-Millionen-Dollar-Geldbuße setzt sich aus dem entstandenen Steuerschaden, der Rückerstattung von Gewinnen und einer Geldstrafe zusammen, heißt es in dem Bericht. Es wird spekuliert, dass sich Bruderer und der Mitinhaber Konrad Hummler bereit erklärt haben, weitergehende Angaben zur Praxis anderer Schweizer Banken bei der Beihilfe zur Steuerhinterziehung von US-Bürgern zu machen. Dutzende von Banken, darunter auch Julius Bär und Großbanken wie die Credit Suisse und die  USB, gegen die bereits  2007 Ermittlungen eingeleitet wurden, die mit einer Bußgeldzahlung von 780 Millionen Dollar endeten, stünden im Focus der Strafverfolger. Abzuwenden wären weitere Verfahren wohl nur durch die „freiwillige“ Offenbarung von Kundendaten mit Steuerpflicht in den USA. Einige Banken haben damit bereits begonnen. Die UBS hatte seinerzeit mit Billigung der Schweizer Regierung die Daten von mehr als 4.400 US-Kunden herausgegeben, um Weiterungen zu vermeiden.

Es gibt Stimmen, darunter auch die Schweizer Sozialdemokraten, die den gänzlichen Abschied vom bisherigen Schweizer Bankgeheimnis propagieren und die Übernahme des weithin üblichen automatischen Informationsaustausches steuerlich relevanter Daten fordern. Das könnte auch für deutsche Kunden der betreffenden Banken heikel werden, nachdem das von der deutschen Bundesregierung lancierte Steuerabkommen mit der Schweiz im Bundesrat gescheitert ist.

 

 

 

 

 


Kategorie: Strafblog
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