Spannende Rechtsfragen im Wettbetrugsverfahren gegen den früheren St. Pauli-Profi René Schnitzler



Veröffentlicht am 29. April 2015 von

Rainer Pohlen

Rainer Pohlen

Morgen um 14 Uhr will das Landgericht Bochum das Urteil im Verfahren gegen den von mir verteidigten früheren FC St. Pauli-Profi René Schnitzler, den holländischen „Wettpaten“ Paul Rooij und einen weiteren Angeklagten, der in Mönchengladbach ein Wettbüro unterhielt, verkünden. Schnitzler wurde in der Anklage die Unterstützung einer kriminellen Vereinigung, Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug in 4 Fällen wegen angeblich manipulierter Spiele im Zusammenhang mit abgeschlossenen Fußballwetten sowie Steuerhinterziehung vorgeworfen. Über den Fall ist intensiv in verschiedenen Medien berichtet worden und auch ein Buch unter dem Titel „Zockerliga“ erschienen.

René Schnitzler hat stets bestritten, tatsächlich Fußballspiele manipuliert zu haben. Er hat angegeben, aufgrund seiner Spielsucht und damit verbundener Schulden ständig hinter Geld hergewesen zu sein. Deshalb habe er gegenüber Paul Rooij wahrheitswidrig angegeben, er werde Spiele seines Vereins manipulieren und habe hierzu auch mehrere Mitspieler involviert. Paul Rooij hat daraufhin bei asiatischen Wettanbietern hohe Wetten gegen den FC St. Pauli platziert. Die ersten drei Spiele, die er bewettet hat, gingen wunschgemäß aus, danach wendete sich das Blatt. Der Kiezclub gewann das nächste Spiel abredewidrig und spielte in einem weiteren Match  durch ein Tor in letzter Minute unentschieden, wobei an diesem Tor zwei Spieler beteiligt waren, die Schnitzler als angebliche Mittäter bei dem Spielebetrug benannt hatte.

Die fünftätige Beweisaufnahme vor dem Bochumer Landgericht hat keinen Beweis dafür erbracht, dass tatsächlich Spiele manipuliert worden sind oder dass René Schnitzler dies jemals beabsichtigt oder mit Mitspielern hierüber gesprochen  hat. Die Kammer hat erkennen lassen, dass sie hiervon bei der Urteilsfindung auch nicht ausgehen wird.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen René Schnitzler und gegen Paul Rooij, der von den Niederlanden nach Deutschland ausgeliefert wurde und in Bochum in Untersuchungshaft sitzt,  jeweils Haftstrafen von 2 Jahren beantragt, die unter anderem im Hinblick auf den schon 7 Jahre zurückliegenden Tatzeitraum zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. Der weitere Mitangeklagte  soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten erhalten. Ich habe für Herrn Schnitzler wegen der Betrugstaten Freispruch und ansonsten eine moderate Geldstrafe wegen versuchter Steuerhinterziehung beantragt. Der Vorwurf der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung war zuvor fallen gelassen bzw. eingestellt worden.

Die Staatsanwaltschaft hat in ihrem Plädoyer die Auffassung vertreten, es komme nicht darauf an, ob Schnitzler tatsächlich Spiele manipuliert hat oder manipulieren wollte. Entscheidend für den Tatbestand des Wettbetruges sei allein die Unrechtsabrede mit Paul Rooij sowie die Tatsache, dass dieser die asiatischen Wettanbieter über die Manipulationsabrede getäuscht habe. Oberstaatsanwalt Bachmann berief sich zur Begründung auf die BGH-Rechtsprechung in den Fällen des früheren Schiedsrichters Robert Hoyzer (BGH, 15.12.2006 – 5 StR 181/06) und des mehrfach verurteilten Wettbetrügers Ante Sapina.

Die Verteidigung hat dem gegenüber die Auffassung vertreten, dass die in Bezug genommene BGH-Rechtsprechung nicht einschlägig sei. In allen abgeurteilten Fällen sei der Bundesgerichtshof nämlich davon ausgegangen, dass tatsächlich eine Manipulationsabsicht auf Seiten der involvierten Spieler bzw. Schiedsrichter vorhanden gewesen sei. Bei dieser Konstellation soll es laut BGH nicht darauf ankommen, ob dann tatsächlich unsportlicher Einfluss auf das Spiel genommen wird oder ob das Spiel wunschgerecht ausgeht. Vorliegend hat aber – so meine Rechtsauffassung – von vorherein gar keine Gefahr bestanden, dass das Spiel auf unkorrekte Art beeinflusst wird. Dem „Wettpaten“ war dies lediglich vorgegaukelt worden, um ihn zu Bestechungszahlungen zu veranlassen. In der Annahme, die Spiele seien manipuliert, hat dieser dann seine Wetten platziert. Dass dies auf seiner Seite einen versuchten Betrug darstellt, ist wohl nicht zweifelhaft. Nach meiner Auffassung allerdings ein untauglicher Versuch, weil das jeweilíge Spiel ja in Wirklichkeit regelgerecht ablaufen sollte und auch abgelaufen ist. Schnitzler hätte dann lediglich eine Anstiftung oder vielleicht Beihilfe zum untauglichen Versuch begangen, die aber nicht strafbar ist, weil er von vornherein wusste und wollte, dass es nicht zu einer Tatvollendung kommen konnte.

In Betracht käme natürlich ein Betrug zu Lasten des Wettpaten (Stichwort: Der betrogene Betrüger), der vorliegend aber nicht angeklagt ist und mittlerweile verjährt wäre.

Fraglich ist in diesem Zusammenhang auch, ob überhaupt eine Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die angeklagten Straftaten zu begründen wäre. Die Unrechtsabreden sind sämtlich in den Niederlanden getroffen worden, wo auch die Geldübergaben erfolgten. Die  von Paul Rooij abgegebenen Wetten wurden per Telefon von den Niederlanden aus bei asiatischen Wettanbietern platziert. Dort ist auch der Schaden eingetreten. Soweit die Anklage noch davon ausgegangen ist, dass zumindest auch einige kleinere Wetten in Deutschland gesetzt wurden, hat dies die Beweisaufnahme nicht ergeben.

Für (gewerbsmäßigen) Betrug gilt kein sogenanntes Weltrechtsprinzip, wie wir es beispielsweise im Betäubungsmittelrecht kennen. Nach der BGH-Rechtsprechung, wie ich sie verstehe, können auch Wettbetrügereien zu Lasten ausländischer Wettanbieter in Deutschland strafbar sein, wenn die Wetten zumindest über ein in Deutschland liegendes Wettbüro platziert werden. Fehlt jedoch jede Inlandsberührung, dürfte nach meiner Rechtsauffassung keine deutsche Gerichtsbarkeit begründbar sein. Spannende Fragen, mit denen sich das Bochumer Landgericht auseinandersetzen muss.

Morgen Nachmittag werden wir wissen, zu welcher tatsächlichen und rechtlichen Beurteilung die Bochumer Richter gekommen sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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