Die dunkle Seite der Gynäkologie – Prozess gegen früheren Bamberger Chefarzt beginnt heute



Veröffentlicht am 7. April 2015 von

Arztstab - paragraphDass Frauenärzte manchen Verlockungen ausgesetzt sind und einige von ihnen immer wieder mal die Grenzen des medizinisch Notwendigen und rechtlich Erlaubten übertreten, ist eine Tatsache, mit der wir Strafverteidiger ab und an konfrontiert werden. Über die berufstypischen Risiken des Berufsstandes habe ich im strafblog schon mehrfach berichtet.

Erst vor wenigen Wochen hat der Bundesgerichtshof die Verurteilung eines Gynäkologen bestätigt, der vom Landgericht Frankenthal unter anderem wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs zahlreicher Patientinnen sowie wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten sowie zu einem4-jährigen Berufsverbot verdonnert worden war. Der Mann hatte den Intimbereich von mehr als 1400 Patientinnen während der gynäkologischen Untersuchung heimlich fotografiert und in einigen Fällen auch gefilmt und mehr als 30.000 Dateien mit den Aufnahmen auf seinem Computer und anderen Datenträgern katalogisiert.

In diesen Minuten beginnt vor dem Landgericht Bamberg der Prozess gegen einen ehemaligen Chefarzt des Bamberger Klinikums. Der renommierte Gynäkologe soll laut Anklage zwischen 2008 und Mitte 2013 10 Patientinnen und zwei Mitarbeiterinnen des Klinikums gegen bzw. ohne deren Willen betäubt und sich dann an ihnen vergangen haben. Von den Taten soll er Videos und Fotos gemacht haben, die dem Gericht vorliegen. Gleichwohl bestreitet der Mediziner bislang alle Vorwürfe.

Der Fall war, wie focus.de heute noch einmal berichtet, durch eine Medizinstudentin ins Rollen gebracht worden, die an einer von dem Gynäkologen geleiteten angeblichen Studie teilgenommen hatte und nach einer Untersuchung gravierende Erinnerungslücken hatte. Die Frau hatte daraufhin ihr Blut untersuchen lassen, wobei herauskam, dass ihr ohne ihr Wissen ein starkes Betäubungsmittel verabreicht worden war. Daraufhin hatte sie Strafanzeige erstattet. Im Rahmen der Ermittlungen sollen bei dem Mediziner die oben erwähnten Fotos und Videos gefunden worden sein.

Das Landgericht hat zunächst 12 Verhandlungstage anberaumt, an denen 50 Zeugen gehört werden sollen.

Der Chefarzt war nach Bekanntwerden der Vorwürfe von der Klinik entlassen worden. Er selbst gibt nach Angaben seiner Verteidigung an, alle an den Patientinnen vorgenommenen Handlungen seien „medizinisch plausibel“. Man wird sehen, zu welchen Erkenntnissen das Gericht kommen wird.

 

 


Kategorie: Strafblog
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