Überraschung: Düsseldorfer Puffkönig Bert Wollersheim wieder frei – Kein dringender Tatverdacht



Veröffentlicht am 21. August 2012 von

 

Bert Wollersheim, Foto: martina me

Staatsanwälte sind nicht immer einverstanden mit gerichtlichen Entscheidungen, wenn diese zugunsten eines Beschuldigten ausfallen. Und deshalb hat die Düsseldorfer Anklagebehörde nach Angaben ihres Sprechers Ralf Herrenbrück Beschwerde gegen eine Haftentscheidung des Landgerichts in der Causa Bert Wollersheim eingelegt. Die Beschwerdekammer des Landgerichts hatte nämlich gestern den Haftbefehl gegen den skurrilen Rotlichkönig aufgehoben, der 43 Tage zuvor vom Amtsgericht erlassen worden war. Die Staatsanwaltschaft wirft Deutschlands wohl berühmtestem Puffbetreiber vor, gemeinsam mit anderen Beschuldigten dafür gesorgt zu haben, dass mehr als 50 solvente Freier in seinen vier Düsseldorfer Bordellen mit K.o.-Tropfen außer Gefecht gesetzt und dann ausgenommen wurden. Unter anderem sollen bedeutende Abhebungen von ihren Kreditkarten vorgenommen worden sein.

Es bestehe keine große Wahrscheinlichkeit, dass der durch die Fernsehserie „Die Wollersheims – eine schrecklich schräge Familie“ einem größeren Publikum bekannt gewordene „Puffdaddy“ Wollersheim Täter oder Teilnehmer der ihm und seinen Mitbeschuldigten zur Last gelegten Taten seien, meinten die Richter zum Verdruss der Staatsanwaltschaft. Deren Sichtweise bezeichnete Wollerheim-Anwlat Rubarth als „grobe Fehleinschätzung“.

Gestern wurde der 61-jährige Bert von seiner 24 Jahre jungen Ehefrau Sophia am Knast in Ratingen mit Pressebegleitung abgeholt. BILD und EXPRESS titelten mit der rührenden Lovestory. Wie lange das Liebespaar zusammen sein kann, hängt jetzt davon ab, wie das nicht gerade für seine Beschuldigtenfreundlichkeit bekannte OLG auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hin entscheidet.


Kategorie: Strafblog
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