Umstrittenes Urteil: Hohe Haftstrafe für den Unfallfahrer von Eppendorf



Veröffentlicht am 6. Juni 2012 von

Dietmar Mues, Foto: Woody Mues

Es ist eher selten, dass für Verkehrsunfälle mit tödlichem Ausgang Freiheitsstrafen ohne Bewährung verhängt werden. Wenn ja, muss schon eine besonders rücksichtslose Fahrweise, oft gepaart mit Alkohol- und Drogenkonsum, eine Rolle spielen. Erst vor wenigen Tagen wurde eine 38-jährige Pkw-Fahrerin, die fahrlässig einen Busunfall mit 14 Toten und mehr als 30 Verletzten verursacht hatte, vom Landgericht Potsdam zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. stern.de berichtete darüber.

Wesentlich härter traf es jetzt den Unglücksfahrer von Hamburg-Eppendorf, der im März 2011 einen folgenschweren Unfall verursacht hatte, bei dem der bekannte Schauspieler Dietmar Mues und seine Ehefrau Sibylle, der renommierte Sozialforscher Günter Amendt und die Bildhauerin Angela Kurrer um´s Leben gekommen waren. Das Landgericht Hamburg verurteilte den 40-Jährigen gestern wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten und ordnete die Entziehung der Fahrerlaubnis an. Alexander S. war nach einem epileptischen Anfall mit stark überhöhter Geschwindigkeit bei Rotlicht in einen Kreuzungsbereich eingefahren und hatte dort einen Pkw, der von dem Schauspieler Peter Striebeck geführt wurde, touchiert. Dabei überschlug sich sein Fahrzeug, mähte mehrere Poller nieder und schleuderte in eine Gruppe von Menschen, die sich auf dem Gehweg an der Kreuzung aufhielt. Ich habe im strafblog unter dem Titel „Wann darf ein Epileptiker Auto fahren?“ bereits darüber berichtet.

Wie die Berliner Morgenpost mitteilt, begründete die Vorsitzende Richterin das harte Urteil damit, dass der Angeklagte jederzeit mit einem epileptischen Anfall hätte rechnen müssen. Er habe gewusst, dass er fahruntauglich war. Schließlich habe der Mann zuvor schon mehrere Unfälle mit seinem Wagen gehabt, bei denen Krampfanfälle eine Rolle gespielt hätten. Nach dem dritten Unfall im November 2008 war ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden. Doch die erstritt er Anfang 2009 zurück.

Der Angeklagte hatte in seinem Schlusswort seine Betroffenheit bekundet. Er habe seinen Führerschein zurückgegeben und werde sich nie mehr ans Steuer eines Autos setzen. Er sei kein „unverbesserlicher Totraser“. Jeder Tag und jede Stunde sei für ihn eine Last.

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Der epileptische Anfall sei trotz der früheren Unfälle für den Mann nicht vorhersehbar gewesen.

Es ist davon auszugehen, dass Revision eingelegt wird.


Kategorie: Strafblog
Permalink: Umstrittenes Urteil: Hohe Haftstrafe für den Unfallfahrer von Eppendorf
Schlagworte: