„Verteidigungskosten übernehmen wir nur bis 715.000 Euro“ – Die Kirche muss schließlich im Dorf bleiben



Veröffentlicht am 8. April 2012 von

Modernes U-Boot (nicht von Ferrostaal)

Als Verteidiger haben wir es nicht immer leicht, angemessene Honorare zu vereinbaren und dann tatsächlich auch an das vereinbarte Geld zu kommen. Bisweilen sind die getroffenen Honorarabreden das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben sind. „Sie können sich tausendprozentig auf mich verlassen“, hören wir  so oder ähnlich von unseren Mandanten, wenn wir ausstehende Zahlungen beklagen, „nur im Moment ist da gerade ein Engpass!“ Und allzu oft erweitert sich der Engpass auch nicht mehr, so dass uns nur übrig bleibt, aus dem Mandat auszusteigen, wenn wir nicht pro bono arbeiten wollen. Mit solchen Problemen müssen sich die Verteidiger von zwei ehemaligen Managern des Ferrostaal-Konzerns jedenfalls nicht herumschlagen. Ihre Mandanten, ein Ex-Vorstandsmitglied und ein Ex-Prokurist, waren im Dezember 2011 wegen Bestechung ausländischer Amtsträger im Zusammenhang mit U-Boot-Geschäften zu jeweils 2 Jahren Freiheitsstrafe mit Bewährung sowie zur Zahlung fünfstelliger Geldauflagen verurteilt worden. Wie der SPIEGEL in seiner aktuellen Printauflage berichtet, hat sich der Ferrostaal-Konzern gegenüber den beiden Männern verpflichtet, deren Anwaltskosten zu übernehmen, wenn sie auf die Einlegung einer Revision zum Bundesgerichtshof verzichten. Die haben dann auch ein entsprechendes Papier unterzeichnet und sich das Recht auf Revision abkaufen lassen. Ferrostaal habe ein großes Interesse an der Rechtskraft der Verurteilungen gehabt, um nicht selbst in größere finanzielle Bredouille zu geraten, heißt es sinngemäß in dem Beitrag. Der Konzern war nämlich ebenfalls im Dezember 2011 vom Landgericht München im Rahmen eines Deals zu einem Bußgeld in Höhe von schlappen 140 Millionen Euro verdonnert worden, womit der Gewinn aus den illegal zustande gekommenen U-Boot-Geschäften abgeschöpft werden sollte. Für den Fall, dass die beiden Ex-Manager Revision gegen ihre Verurteilungen einlegen sollten, hatte die Staatsanwaltschaft dem SPIEGEL zufolge angekündigt, Rechtsmittel gegen die Unternehmensbuße einzulegen. Das wiederum wollte der Konzern unbedingt vermeiden, da man Angst vor einem deutlich höheren Bußgeld hatte.

Einen Pferdefuß hat die Kostenübernahmebereitschaft von Ferrostaal allerdings für die Anwälte der damaligen Angeklagten: Mehr als 715.000 Euro sollen für die Verteidigung nicht auf den Tisch gelegt werden – für jeden von Ihnen. Das tut weh, aber schließlich muss die Kirche ja im Dorf bleiben.


Kategorie: Strafblog
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