Von schlafenden und hungrigen Einbrechern und einem verräterischen Smartphone



Veröffentlicht am 18. Juni 2015 von

rp_PuM3_DSC_8738-300x295.jpgImmer wieder trifft man als Strafverteidiger auf teilweise skurrile Geschichten im Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten.

So habe ich zuletzt auf der Website der Süddeutschen Zeitung von einem Einbrecher in Berlin gelesen, der anscheinend so betrunken war, dass er, nachdem er in eine Wohnung eingebrochen war, dort auf der Couch eingeschlafen ist.

Erst als der Besitzer der Wohnung mit der Polizei vor ihm stand, sei er aufgewacht und soll sogleich um etwas zu trinken gebeten haben, heißt es in dem Beitrag. Verständlich, denn nach übermäßigem Alkoholgenuss plagt einen bekanntlich der „Brand“.

Ich selber habe mal in einem Einbruchs-Verfahren verteidigt, bei dem die Ermittlungsbehörden meinem Mandanten mittels DNA-Abgleich auf die Schliche gekommen waren.

Dieser konnte bei einem Einbruch wohl der Versuchung nicht widerstehen, in eines der Brötchen zu beißen, welche ein Bäcker vor die Tür der Haustür deponiert hatte. Dummerweise ließ er das angebissene Brötchen dann am Tatort zurück, so dass die Polizei später seine DNA sichern konnte. Und da  er bereits in einer Straftäterdatenbank erfasst war, wusste man schnell, wer der hungrige Einbrecher gewesen sein musste.

 In einem anderen Fall, bei dem es allerdings um Handeltreiben mit Drogen ging, war mein Mandant so unvorsichtig, die Kamerafunktion seines später sichergestellten und ausgewerteten Smartphone nicht ausgeschaltet zu haben als er sich mit einem Komplizen rege über die Tat unterhielt.

Mit seinem Komplizen war er in eine Wohnung gelangt, wo sie das Drogenversteck des bereits verhafteten dritten Mittäters vermuteten. Da es in dem Zimmer dunkel war, benutzte mein Mandant die Taschenlampenfunktion seines Smartphone. Dabei muss er versehentlich auch die Kamera des Telefons eingeschaltet haben, ohne es zu bemerken. Jedenfalls war auf dem Handy das vollständige Gespräch, das die beiden Täter über ihre Drogengeschäfte  geführt hatten, abgespeichert. Offensichtlich ohne ihr Wissen, denn als die Polizei diesen „Zufallsfund“ präsentierte, waren sie doch sehr überrascht.

Jetzt könnte man schnell die allgemein bekannte Schlussfolgerung ziehen „dümmer als die Polizei erlaubt“. Aber dass das nicht immer zutrifft, obwohl es auf den ersten Blick so aussehen mag und warum auch bei Eigentümern einer Sicherheitsfirma eingebrochen werden kann, ohne dass der Täter später identifiziert wird, erzähle ich in einem meiner nächsten Blogbeiträge.


Kategorie: Strafblog
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