Wann darf ein Epilektiker Auto fahren? – Morgen beginnt der Prozess gegen den Todesfahrer von Eppendorf



Veröffentlicht am 25. März 2012 von

Dietmar Mues als Hauptmann von Köpenick im Jahr 2007, Foto: Woody Mues

Fast genau ein Jahr – es war der 12. März 2011 –  ist es her, als ein damals 38-jähriger an Epilepsie leidender Mann im Hamburger Stadtteil Eppendorf einen fatalen Verkehrsunfall mit prominenten Opfern verursachte. Der Schauspieler Dietmar Mues, seine Ehefrau Sibylle, der Sozialwissenschaftler und Sexualforscher Günter Amendt und die Bildhauerin Angela Kurrer kamen ums Leben, als der Pkw des Unfallfahrers sich nach einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug überschlug und in eine Menschengruppe schleuderte, 3 weitere Personen wurden verletzt. Der Unfall löste über die Hamburger Grenzen hinweg Entsetzen aus, monatelang war die Unfallstelle in Erinnerung an die Opfer in ein Blumenmeer getaucht. Dietmar Mues war einer breiten Öffentlichkeit als Bühnen- und Fernsehschauspieler bekannt, Günther Amendt hatte als Autor etlicher Sachbücher, darunter „Sexfront“ und „No Drugs – No Future“, sowie als Mitarbeiter der Satire-Zeitschrift „Konkret“  schon seit Ende der 60er Jahre Furore gemacht.

Im St.-Pauli-Theater haben Freunde und Bekannte von Dietmar Mues einige Wochen später im Rahmen einer Gedenkveranstaltung noch einmal Abschied genommen. Ich hatte das Glück (falls dieser Begriff  trotz aller Betroffenheit passt), an dieser von anderen Schauspielern, Film- und Theaterleuten wunderbar emotional inszenierten  Verabschiedung teilnehmen zu dürfen.

Ab Montag wird gegen den Unglücksfahrer vor dem Hamburger Landgericht verhandelt. Die Staatsanwaltschaft wirft Alexander S. laut derwesten.de fahrlässige Tötung in vier Fällen, fahrlässige Körperverletzung in drei Fällen sowie vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung vor. Der Anklage zufolge soll S. kurz vor der Unfallkreuzung einen Krampfanfall bekommen und die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren haben. Mit rund 100 km/h fuhr er bei Rotlicht in die Kreuzung ein, kollidierte dort mit dem Fahrzeug des Schauspielers Peter Striebeck und seiner Ehefrau Ulla, die beide ebenfalls verletzt wurden, überschlug sich, mähte mehrere Metallpoller und einen Papierkorbmast nieder und  begrub die Opfer schließlich unter seinem Pkw. Mehrere Sachverständigengutachten belegen, dass S. aufgrund des epileptischen Anfalls zur Tatzeit schuldunfähig war. Die Staatsanwaltschaft geht aber davon aus, dass S. das Risiko eines Anfalls kannte und deshalb nicht hätte Autofahren dürfen. Insoweit wird die Vorgeschichte im Verfahren eine erhebliche Rolle spielen. S. soll nämlich in der Vergangenheit aufgrund epileptischer Anfälle schon mehrfach – zum Teil schwere – Unfälle verursacht haben. Nach einem Unfall im Jahr 2008  war er freigesprochen worden, weil der Epilepsieanfall für ihn nicht vorhersehbar gewesen sei. Damals war ihm auch vorübergehend die Fahrerlaubnis entzogen worden. Im Rechtsmittelverfahren hob das Landgericht Kiel diese Entscheidung jedoch wieder auf. Der letzte auf einen Krampfanfall zurückzuführende Unfall hätte schon lange zurück gelegen und S. hätte nicht ständig mit neuen Anfällen bei Autofahrten rechnen müssen.

Im Ermittlungsverfahren hat der Unfallfallfahrer über seinen Verteidiger erneut geltend gemacht, dass er nicht mit einem erneuten Krampfanfall hätte rechnen müssen. Schließlich habe er trotz seiner Erkrankung legal am Straßenverrkehr teilnehmen dürfen. Zuletzt hatte S. in einem Zeitungsinterview betont, wie sehr er den Unfall bedauere. Er habe es bis jetzt nicht fertig gebracht, sich mit den Angehörigen der Opfer in Verbindung zu setzen, weil er Angst habe, nicht die richtigen Worte zu finden. Dem Vernehmen nach soll S. nach dem Unfall seinen Arbeitsplatz und viele Freunde verloren und lebt jetzt sehr zurückgezogen.

Die Kinder von Dietmar und Sibylle Mues hatten sich in einem bewegenden Beitrag bei abendblatt.de darüber beklagt, dass sie bislang kein Wort der Entschuldigung von dem Unglücksfahrer gehört hätten.

Jenseits aller Tragik wird es interessant sein zu hören, wie das Hamburger Landgericht, bei dem die Staatsanwaltschaft wegen der besonderen Bedeutung des Falles angeklagt hat, die Sorgfaltspflichten des Unglücksfahrers beurteilt. Hätte der Mann wirklich wissen müssen, dass er trotz der Entscheidung des Kieler Landgerichts eine Gefahrenquelle für den Straßenverkehr darstellt und deshalb nicht hätte fahren dürfen?


Kategorie: Strafblog
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