Was zählt die Wahrheit, wenn die Kasse stimmt? – Eine denkwürdige Aussage im Satudarah-Prozess



Veröffentlicht am 5. Februar 2014 von

Rainer Pohlen

Rainer Pohlen

Bis 13 Uhr  ist Sitzungspause im Mönchengladbacher Satudarah-Verfahren, das gibt Gelegenheit zu einem kurzen Blogbeitrag. Heute Morgen wurde ein Zeuge vernommen, der mit seinen früheren Motorradkumpels so ziemlich überkreuz ist und deshalb schon vor einiger Zeit medial nach vorne geprescht ist. Im Express hat er sich zu den rauen Sitten bei den Satudarahs ausführlich geäußert, in Hallaschkas Stern-TV ist er aufgetreten und hat von verschwundenen Rockern, die via Kofferraum entsorgt würden, schwadroniert, und von seinem geklauten Tablet-PC, den er „Tabloh“ ausspricht. Auch bei BILD und RTL will er sich geäußert haben, der Mann hat offensichtlich ein besonderes Mitteilungsbedürfnis. Und er braucht Geld. Insgesamt 2.500 Euro hat er für seine Auftritte – wie er auf Fragen eines Mitverteidigers widerstrebend bekundete – für seine Auftritte erhalten, was für seine chronisch leere Geldbörse durchaus wohltuend gewesen sein dürfte.

Nein, mit der Wahrheit habe er es bei seinen Auftritten nicht so genau genommen, hat er heute sinngemäß bekundet. Das „Tabloh“ sei nicht seines gewesen, hat er eingeräumt, das habe seinem Sohn gehört (der in Wirklichkeit nur sein Ziehsohn ist, weil er diesen nie adoptiert hat und auch nie mit seiner Mutter verheiratet war). Warum er das bei Stern-TV anders dargestellt habe, wisse er auch nicht. Nein, von einem Rocker im Kofferraum, der dann beiseite geschafft wurde, wisse er in Wirklichkeit nichts, er habe da mal so Gerüchte gehört, vielleicht habe er das in Presse und TV missverständlich ausgedrückt. Und auch etliche andere Angaben, die ihm aus seinen öffentlichen Verlautbarungen vorgehalten wurden, träfen nicht so ganz zu, er habe das halt so erzählt.

Bei der Beantwortung der Fragen von Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung verhielt es sich ähnlich. Der Mann schwankte in seinem Aussageverhalten hin und her, widersprach sich häufig und korrigierte gerade erst gemachte Aussagen auf Vorhalt, ohne sich je auf sein Auskunftsverweigerungsrecht zu berufen, dass ihm zumindest partiell zugestanden hätte und auf welches er wiederholt hingewiesen wurde. Nach ca. eineinhalb Stunden wurde der Zeuge schließlich entlassen, wirklich schlauer geworden sind wir durch die Aussage nicht. Obwohl – der Staatsanwalt hat sich danach im Rahmen seiner Stellungnahme zu den Anträgen der Verteidigung auf Aufhebung der Haftbefehle gegen zwei der drei Angeklagten doch noch ein wenig auf den Zeugen bezogen und Haftfortdauer beantragt. Darüber wird jetzt die Kammer entscheiden. Ob die Entscheidung noch heute erfolgt, werden wir bald wissen. Ich werde berichten.


Kategorie: Strafblog
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