Weit über 30.000 Seiten Aktenumfang, 126 Beschudigte und über 30 Haftbefehle im Augsburger Umsatzsteuerkarussellverfahren



Veröffentlicht am 21. Mai 2013 von

Da hat die Augsburger Staatsanwaltschaft mir am vorletzten Freitag ihre Stellungnahme zur 6-Monats-Haftprüfung im Augsburger Umsatzsteuerkarussellverfahren zukommen lassen, natürlich Haftfortdauer beantragt, und mir gleich auch in delegierter Kompetenz eine Äußerungsfrist von 5 Tagen gesetzt. Abgesehen davon, dass mein Mandant sich inzwischen seit 9 Monaten in Haft befindet und die 6-Monatsfrist wegen einer Haftbefehlserweiterung vom Amtsgericht gegen meinen Widerspruch (Beschwerde läuft) nach hinten verschoben wurde, liegt eine besondere Delikatesse darin, dass die Staatsanwaltschaft sich in ihrer Begründung ganz wesentlich auf Aktenbestandteile beruft, die mir erst am letzten Freitag, also am Tage des Fristablaufs, durch Übersendung von 10 CDs zugänglich gemacht wurden. Ich habe erst einmal beim OLG um ein paar Tage Verlängerung der Äußerungsfrist gebeten, damit ich die Lage sondieren kann.

Das Aktenvolumen ist enorm, liegt irgendwo zwischen 30.000 und über 50.000 Seiten (wer soll das lesen?), das Verfahren richtet sich gegen 126 Beschuldigte, es gab Haftbefehle gegen deutlich mehr als 30 Personen, von denen sich noch mindestens 26 in Deutschland in Haft befinden, etliche vermutlich auch im Ausland, Dutzende von Firmen – darunter eine ganze Reihe von sogenannten „lost traders“ und „buffers“ – sind involviert. Gegen meinen Mandanten ist inzwischen Anklage erhoben worden, teilte mir das Augsburger Landgericht vor wenigen Tagen mit, die Zustellung der Anklageschrift wird wohl in dieser Woche erfolgen. Den heutigen Tag werde ich noch benötigen, zum Haftfortdauerantrag der Staatsanwaltschaft Stellung zu nehmen, dann kann ich mich auf die Analyse der Anklageschrift und auf die etwaige Erhebung von Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens konzentrieren.

Ich werde über den Fortgang des Verfahrens berichten.

 


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