Wulff und kein Ende – Staatsanwaltschaft prüft Vorwurf der Vorteilsnahme



Veröffentlicht am 3. Februar 2012 von

Neues Ungemach für den Bundespräsidenten. Wie bei focus.de nachzulesen ist, prüft die Berliner Staatsanwaltschaft, ob gegen Bundespräsident Christian Wulff im Zusammenhang mit einem PKW Audi Q3, welcher ihm bzw. seiner Ehefrau Christina im vergangenen Jahr zu ungewöhnlichen Bedingungen zur Verfügung gestellt wurde, ein Anfangsverdacht wegen strafbarer Vorteilsnahme besteht. Die rechtliche Prüfung sei von Amts wegen eingeleitet worden, es lägen insoweit keine Anzeigen vor, wird die zuständige Oberstaatsanwältin Herbeth zitiert. Das Fahrzeug soll dem Ehepaar Wulff im Sommer 2011 kostenlos zur Verfügung gestellt worden sein, und zwar Monate vor der offiziellen Markteinführung des Modells.

Wulff hatte über seinen Rechtsanwalt Gernot Lehr Mitte Januar erklärt, ein von Bettina Wulff bestellter Audi Q3 werde erst Mitte 2012 ausgeliefert. Bis dahin habe Audi ihr am 22. Dezember „einen Wagen gleichen Fahrzeugtyps gegen Zahlung einer monatlichen Pauschale aus dem eigenen Fahrzeugpark zur Verfügung gestellt“. Der Bundespräsident habe den Autohändler „ausdrücklich“ aufgefordert, „den ganz normalen Tarif“ zu nehmen, und keine „Sonderbehandlung“ gewünscht, so Lehr. Für die Anmietung zahle Frau Wulff monatlich 850 Euro. Es habe keinen „Prominentenrabatt“ gegeben. Dass vorher bereits ein anderer Q3 kostenlos und sehr exklusiv zur Verfügung gestellt worden war, hatte der Anwalt nicht erwähnt. Vielleicht deshalb, weil die „Sonderbehandlung“ dem Präsidenten durchaus genehm war, bevor er wegen verschiedener Verstrickungen in die Schlagzeilen geriet?

Nachzutragen ist, dass die Eheleute Wulff nach neuen Presseberichten inzwischen eine einstweilige Verfügung gegen mehrere Medien erwirkt haben sollen, welche über die PKW-Affaire berichtet haben. Es handele sich um „gezielte Falschinformation“. Vor dem 22. Dezember – so Wulffs Anwalt – habe man keinen Audi Q3 zur Verfügung gestellt bekommen, erst recht nicht kostenlos.


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