Taxifahrer sperrt Frau in Kofferraum – 3 Jahre und 10 Monate Freiheitsstrafe



Veröffentlicht am 4. Februar 2012 von

Reichlich merkwürdig klingt der Falleines 57-jährigen Taxifahrers, der gestern laut Spiegel-Online vom Hamburger Landgericht wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt wurde.

Der Mann, der erhebliche Schulden und offensichtlich auch ein Alkoholproblem hat, hatte am Kiez einen weiblichen Fahrgast aufgenommen und war sodann mit der Frau in die falsche Richtung davon gefahren. Als diese sich darüber beschwerte, versetzte er ihr einen Faustschlag gegen die Stirn und sperrte sie sodann in den Kofferraum des Taxis.

Dem Bericht zufolge hörte er die eingesperrte Frau flehen, betitelte sie als „Thai-Nutte“ und drehte das Radio lauter. Dann fuhr er mit ihr zu sich nach Hause, stellte das Fahrzeug im Carport ab und ging in seine Wohnung. Dreimal soll er noch zurück zum Taxi gekommen sein und vergeblich versucht haben, den Kofferraum zu öffnen. „Da kommst du nicht raus, du kannst darin sterben“, soll er der Frau, die längst Todesangst hatte, noch zugerufen haben.

Die Frau alarmierte aus dem Kofferraum heraus mit ihrem Handy die Polizei, nachdem es ihr nicht gelungen war, ihren Mann oder Freunde zu erreichen. Die Polizei startete eine Suchaktion, bei der auch ein Hubschrauber eingesetzt wurde, konnte den genauen Standort des Handys aber nicht orten. Erst als eine Schwägerin des Taxifahrers die Hilferufe der Frau hörte und ihrerseits die Polizei benachrichtigte, konnte die Frau aus dem Kofferraum befreit werden. 6 Stunden war sie eingesperrt.

Bevor der Taxifahrer die Frau in den Kofferraum sperrte, war er bereits mit einer anderen jungen Frau  in die falsche Richtung gefahren. Als diese ihn darauf ansprach, antwortete er, sie solle nicht so anstellen und bezeichnete sie als „Süße“. Die Frau verhielt sich allerdings geschickt und konnte schließlich das Taxi verlassen.

Warum er die Frau  in den Kofferraum gesperrt hat, konnte oder wollte der Taxifahrer vor Gericht nicht sagen. Insoweit blieb auch offen, ob sexuelle Motive eine Rolle gespielt haben könnten. Immerhin beteuerte der Mann, die Tat zu bereuen.

Die zu Beginn des Tatgeschehens festgestellte Blutalkoholkonzentration von 1,7 Promille reichte dem Gericht nicht, für alle  Anklagepunkte verminderte Schuldfähigkeit anzunehmen. Erst nachdem er zu Hause noch zusätzliches Bier und Wodka zu sich genommen hatte, sei eine Einschränkung der Steuerungsfähigkeit nicht mehr ausschließbar, hieß es in der Urteilsbegründung.


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