Zahnschmerzen bewegen Häftling zur Flucht aus dem Knast – Ein Tag Haftverlängerung als „Strafe“



Veröffentlicht am 1. Dezember 2013 von

Zahnbrecher, Jost Amman and Hans Sachs / Frankfurt am Main / 1568

Zahnbrecher, Jost Amman and Hans Sachs / Frankfurt am Main / 1568

Von inhaftierten Mandanten hören wir immer wieder mal, dass ihren gesundheitlichen Beschwerden durch die Anstaltsärzte nicht hinreichend Rechnung getragen werde. Manchmal dauert es verdammt lange, bis eine adäquate Behandlung erfolgt. Bisweilen ist ja die personalintensive Ausführung zu einem externen Arzt oder Krankenhaus oder gar die Verlegung in ein Vollzugskrankenhaus erforderlich. Damit tun sich die Haftanstalten nicht immer leicht.

Spiegel-online berichtet aktuell über den Fall eines schwedischen Gefangenen, der wegen akuter Zahnschmerzen aus einer Haftanstalt ausgebrochen ist, um sich zum Zahnarzt zu begeben. Nach erfolgter Behandlung stellte er sich dann umgehend wieder der Polizei, die ihn zurück zum Knast brachte. Für den ungenehmigten Ausflug wurde dem Mann die Haft um einen Tag verlängert, um die durch die Schmerzen sicher nur eingeschränkt genießbaren Stunden der Freiheit zu kompensieren. Der Mann musste nur eine kurze, einmonatige Freiheitsstrafe absitzen, heißt es in dem Bericht. Das Gefängnis im südschwedischen Östragård habe nur eine geringe Sicherheitsstufe, der Ausbruch war folglich wohl eine eher leichte Übung.

Erfolglos habe er sich vor seiner vorübergehenden Flucht bei der Gefängnisleitung wegen der Zahnschmerzen beklagt, wird der 51-jährige Ex-Häftling, der seine Strafe inzwischen verbüßt hat, zitiert, dabei sei sein ganzes Gesicht geschwollen gewesen.  Deshalb die Selbsthilfe…


Kategorie: Strafblog
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