Zementieren und verbreiten Anwälte als Organe der Rechtspflege nur Unheil?



Veröffentlicht am 31. März 2012 von

Na, das ist ja ein Kommentar, der´s in sich hat. Ich weiß nicht, wer Rolf Schälike ist, aber der Mann scheint so seine Erfahrungen mit der Anwaltszunft gemacht zu haben. Jedenfalls kommentiert er zu nachtschlafener Zeit meinen strafblog-Beitrag „Ziemlich jämmerlich, was Anwälte so verdienen …“, der sich auf einen Bericht bei Legal Tribune Online zu aktuellen Umsatzzahlen deutscher Anwaltskanzleien bezieht, wie folgt:

„Solche Rechnungen gelten und gibt es für fast alle Berufsgruppen. Weshalb nicht gleich Planwirtschaft, sondern der Umweg über eine Erhöhung der RVG-Gebühren bei einer an sich privilegierten Berufsgruppe? Niemand hindert einen Anwalt, sein Tätigkeitsfeld zu wechseln, und nicht mehr als Organ der Rechtspflege zu versuchen, Unheil zu zementieren und zu verbreiten.“

Ich denke nach: Wir Anwälte sind also eine „an sich privilegierte Berufsgruppe“. Sic! Das mag daran liegen, dass wir im Durchschnitt erst mit Ende Zwanzig anfangen, überhaupt Geld zu verdienen, und uns dann mit einer unüberschaubaren Zahl von konkurrierenden Kolleginnen und Kollegen messen müssen, die alle versuchen, irgendwie beruflich und wirtschaftlich Fuß zu fassen. Als ich mit dem Anwalten angefangen habe, gab´s in Deutschland ca. 38.000 Rechtsanwälte. Heute sind´s knapp 160.000, das klingt schon sehr privilegiert. Und ein Durchschnittseinkommen von rund 3.000 Euro netto, auch wenn mann diese Zahl  – was ja einige Kommentare zu Recht aufgezeigt haben – vielleicht etwas relativieren muss, ist ein Privileg, das man sich mit einer überdurchschnittlichen Arbeitszeit von mehr als 200 Stunden monatlich erst einmal erkämpfen muss. Ich jammere nicht, mir geht es als einer, der schon lange dabei ist und bessere Startchancen als die junge Anwaltsgeneration hatte, zugegebenermaßen nicht schlecht. Aber mich bedrückt es zu sehen, wie schwer es für die jungen Kolleginnen und Kollegen geworden ist, ihren Teil vom Kuchen abzukriegen. Ich dachte, dass man das beklagen darf, aber der Herr Schälike weiß das halt besser.

Und der Mann hat gleich auch ein Patentrezept: „Tätigkeitsfeld wechseln und nicht mehr versuchen, als Organ der Rechtspflege Unheil zu zementieren und zu verbreiten!“ Heißt das jetzt, dass die betreffenden Juristen zukünftig in anderer Funktion Unheil zementieren und verbreiten sollen, ohne dabei Organ der Rechtspflege zu sein? In welcher Funktion denn bitte? Denkt der Herr Schälike vielleicht daran, dass beispielsweise wir Strafverteidiger auf die Seiten unserer Mandantschaft wechseln sollen, die er sicher durchgängig für böse hält? Oder meint er, dass wir besser gar kein Unheil mehr zementieren und verbreiten sollen? Wie soll das gehen, wenn wir doch überwiegend nur die Juristerei erlernt haben, die ja etwas durch und durch Unheilvolles zu sein scheint? Vielleicht Taxifahren oder Kellnern? Aber damit nehmen wir ja anderen Berufsgruppen wieder ihre Arbeitsplätze weg.

Also, Herr Schälike, bessern Sie einfach mal nach und machen Sie konkrete Vorschläge, die dann auch für uns umsetzbar sind. Sie scheinen da durchaus Potenzial zu haben! Oder schlafen Sie das nächste Mal einfach aus …


Kategorie: Strafblog
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