1 Million Dollar Finderlohn – Na dann, frohe Weihnachten!



Veröffentlicht am 1. Dezember 2012 von

Wer eine fremde Sache findet, der muss diese dem Eigentümer zurückgeben oder sie – wenn er diesen nicht kennt – bei der Polizei oder beim Fundbüro abgeben, sonst macht er sich gemäß § 246 StGB wegen Unterschlagung strafbar. Dem ehrlichen Finder billigt § 971 BGB einen Finderlohn zu, der bei einem Wert der Sache bis 500 Euro bei 5 Prozent und bei einem darüber liegenden Wert weitere 3 Prozent des Mehrwertes beträgt. Bei Sachen, die in erster Linie nur für den Verlierer der Sache einen Wert haben, ist die Belohnung nach billigem Ermessen zu bestimmen.

Einen Finderlohn der besonderen Art hat sich jetzt ein Kfz-Meister aus Dormagen erstritten. Dem sprach ein Gericht in New York jetzt nämlich einen Finderlohn von einer Million Dollar für einen Laptop zu, den er beim Spazierengehen mit seinem Hund im heimischen Dormagen gefunden hatte. Der 54-jährige Armin Augstein, der in seiner Heimatstadt eine eigene Autowerkstatt betreibt, hatte den Fund brav bei der Polizei abgegeben. Wie welt.de berichtet, war der tragbare Computer vier Wochen zuvor dem us-amerikanischen Hip-Hop-Star Ryan Leslie bei einem Auftritt in Köln gestohlen worden. Der hatte daraufhin zunächst mittels eines youtube-Videos einen Finderlohn von 20.000 Euro ausgelobt, weil sich auf dem Lap seine Werkzeuge und seine gesamte Musik befänden. Dieses Video hatte Armin Augstein gesehen, als er den Namen des Hip-Hop-Stars googelte. Er schrieb an die in dem Video eingeblendete Adresse, ohne eine Anwort zu erhalten. Später fand er dann heraus, dass Leslie den Finderlohn auf eine satte Million Dollar erhöht hatte. Die wollte der Musiker dann aber nicht zahlen, als er den Laptop zurückerhalten hatte. Angeblich seien die Musikdateien unbrauchbar geworden, hatte er behauptet. Daraufhin verklagte Augstein den wortbrüchigen Leslie, und jetzt schloss sich die  Jury in New York seiner Rechtsauffassung an. Mit versteinerter Miene habe der Sänger das Urteil zur Kenntnis, genommen, heißt es unter Bezugnahme auf einen Bericht in der „New York Post“. Nach deren Darstellung habe  sich Leslie zuvor noch lustig gemacht, er würde „entweder einen Check schreiben müssen oder sich einen Maserati kaufen“. Das Blatt sprach von einer „Lehrstunde für einen Hip-Hop-Star, der sein Versprechen nicht hält“.

Darüber war Leslie offensichtlich „not amused“. Anlässlich eines Konzertauftritts kurz nach der Gerichtsverhandlung  verbrannte er demonstrativ ein Exemplar der Zeitung und stellte ein Video darüber bei youtube ein.

Feiern will der glückliche Finder laut welt.de erst, wenn das Geld auf seinem Konto ist. „Du kannst das Hühnchen nicht essen, bevor es gerupft ist“, sagte er gegenüber der New York Post.

 

 


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