Ganz schön großzügig: 6 Millionen Dollar Schadenersatz für eine nicht stattgefundene Vergewaltigung?



Veröffentlicht am 30. November 2012 von

Vor einigen Monaten hatte ich einen strafblog-Beitrag über den früheren IWF-Chef und ehemals designierten französischen Prädidentschaftskandidaten Dominique Strauss-Kahn in Anlehnung an einen Song der A-Capella-Gruppe „Ganz Schön Feist“ mit dem provokativen Titel „Du willst immer nur ficken …. Für Strauss-Kahn wird´s vielleicht noch eng“ überschrieben. Bekanntlich war dem virilen Sozialisten im letzten Jahr in einem weltweit beachteten Verfahren  in New York die versuchte Vergewaltigung eines Zimmermädchens und erzwungener Oralverkehr vorgeworfen worden. Nach einigen Wochen Haft und anschließendem Hausarrest war das Strafverfahren schließlich eingestellt worden, weil allzu viele Zweifel an der Glaubwürdigkeit des angeblichen Tatopfers Nafissatou Diallo aufgekommen waren. Strauss-Kahn hatte sexuelle Kontakte zugegeben, sich aber auf Freiwilligkeit berufen. Die Affäre hatte ihn seinen Spitzenposten beim IWF und die Präsidentschaftskandidatur gekostet.

Die dunkelhäutige Frau hatte Strauss-Kahn später zivilrechtlich auf Schadensersatz wegen der angeblichen Vergewaltigung verklagt. Strauss-Kahn hatte mit einer Verleumdungsklage gekontert.

Laut einem bei spiegel-online erschienenen Bericht sollen sich die Kontrahenten jetzt zivilrechtlich geeinigt haben. Gerüchten zufolge soll Strauss-Kahn sich zu einer Zahlung in Höhe von satten 6 Millionen Dollar bereit erklärt haben, um das Verfahren zu beenden. Seine Anwälte wollten dies allerdings nicht bestätigen und sprachen von „frei erfundenen Informationen“. Andererseits soll aber am 7. Dezember vor dem Zivilrichter, auf dessen Initiative die Einigung zurückzuführen sein soll,  deren Unterzeichnung erfolgen.

Sollte dies zutreffen, wäre das wohl mit der teuerste Oralverkehr der Geschichte gewesen.

Mit der Beendigung des Verfahrens könnte Strauss-Kahn eine seiner juristischen Baustellen schließen und sich  dann voll auf die gegen ihn in Frankreich anhängigen Verfahren konzentrieren. Dort wird unter anderem wegen bandenmäßiger Zuhälterei gegen ihn ermittelt. Auch darüber habe ich schon mehrfach berichtet.


Kategorie: Strafblog
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