Spuren von mindestens 123 Schlägen mit einem Stock wurden bei der Obduktion einer 31-jährigen Frau aus Bad Kissingen gefunden, die im vergangenen Oktober bei Sexspielen mit ihrem schwedischen Freund gestorben war. Ein Gericht in Umeå verurteilte den Mann jetzt zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten, weil ihm zwar keine Verantwortung für den Tod seiner Gespielin nachgewiesen werden konnte, die eigentlich einvernehmliche Gewaltausübung aber „ungewöhnlich rücksichtslos“ gewesen sei.
Die geknebelte Frau war an Atemnot verstorben. Laut spiegel-online hat das Gericht nicht ausschließen können, dass der Tod auf den vorherigen Konsum der Droge Etylfenidat (gemeint sein dürfte wohl Methylphenidat) zurückzuführen sei, welche das Paar vor den Sexspielen konsumiert hatte. Der Mann hatte darüber hinaus noch große Mengen Alkohol zu sich genommen und später angegeben, dass er sich an die fatale Liebesnacht nur lückenhaft erinnern könne.
Trotz des zuvor wohl erklärten Einverständnisses der Frau mit der Gewaltanwendung meinte das Gericht eine strafbare Körperverletzung damit begründen zu können, dass sich die unter dem Einfluss der Droge stehende Frau „in einer Lage befand, in der sie nichts mehr sagen und sich auch nicht mehr verteidigen konnte“. Dadurch soll wohl die zunächst einvernehmliche und damit nicht rechtswidrige Körperverletzung zu einer rechtswidrigen Handlung mutiert sein.
Ein wenig sonderbar kommt mir das schon vor, muss ich sagen, aber ich war ja bei dem Prozess nicht zugegen und kenne die Akten und auch das Obduktionsgutachten nicht.
Kategorie: Strafblog
Permalink: 10 Monate Haft wegen Körperverletzung nach Tod bei bizarrem Sexspiel
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