Bewegt sich die Staatsanwaltschaft Augsburg „am Rande des Wahnsinns?“



Veröffentlicht am 28. Februar 2013 von

Diese Ansicht vertritt jedenfalls Oliver Garcia im de legibus Blog und beruft sich dabei auf mehrere in der Tat fragwürdige Vorgehensweisen der Augsburger Strafverfolgungsbehörde gegen Anwälte und Presseorgane, darunter auch das gegen mich initiierte Ermittlungsverfahren wegen angeblich verbotswidriger Veröffentlichung eines Gerichtsbeschlusses in einer Haftsache. Ich hatte darüber unter dem Titel Bloggen kann gefährlich sein – Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat ein Ermittlungsverfahren wegen eines Blogbeitrags gegen mich eingeleitet im strafblog berichtet. Ich will mich Garcias´Diktion bewusst nicht anschließen, könnte sie doch wiederum zu strafrechtlichen Ermittlungen im Hinblick auf den Vorwurf von Ehrschutzdelikten führen. Außerdem spricht manches dafür, dass die in Rede stehenden Maßnahmen durchaus nicht auf „Wahnsinn“, sondern auf ein bewusstes Kalkül mit der Angst oder Ähnlichem  zurückzuführen sind, denn wer setzt sich schon gerne einem Ermittlungsverfahren oder Durchsuchungsmaßnahmen aus? Der von Oliver Garcia zitierte Fall des Kollegen Lucas zeigt, wie schwer es werden kann, sich als Verteidiger mit der Justiz anzulegen und deren Verhaltensweisen zu kritisieren, zumal nicht unbedingt damit gerechnet werden darf, dass auf der anderen Seite allzu viel Ehrlichkeit herrscht. Im Fall Lucas umschreibt Garcia das elegant, wie folgt: „Es stellte sich später heraus, daß seine (Lucas´) Angaben näher an der Wahrheit waren als die dienstlichen Stellungnahmen der Richter“. So mag es durchaus gewesen sein.

Mir selbst wurde vor einiger Zeit von einem Augsburger Staatsanwalt in einer Haftsache angetragen, man könne über alles – insbesondere  über eine Haftverschonung – reden, wenn strafrechtlich relevante Angaben über einen Augsburger Kollegen gemacht würden, den man auf dem Kieker habe. Ansonsten werde ich mir an der Haftfrage die Zähne ausbeißen. Die Augsburger Justiz habe er im Griff, meinte er sinngemäß. Zum Glück kam es anders. Wir haben von dem Angebot keinen Gebrauch gemacht und trotzdem erfolgte wenig später gegen das Votum der StA die Haftentlassung. Ob das gegen mich initiierte Verfahren ein Racheakt hierfür ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Ein Schuft, wer Böses denkt…

Ich übe gleichwohl auch weiter den aufrechten Gang und habe die Hoffnung, dass sich das auch im Sinne meiner Mandanten auf Dauer bewähren wird. Auch vor der bayerischen Justiz, mit der ich trotz meines gestrigen Blogbeitrags über einen Hafttermin in Augsburg durchaus schon wiederholt positive Erfahrungen gemacht habe. Menschen können ja unterschiedlich sein – auch Juristen. Auch in Augsburg.  „Jeder Doll´ist anders“, sagt man bei uns am Niederrhein.


Kategorie: Strafblog
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