14 Monate mit Bewährung für die Einfuhr eines guten Kilos schlechtes Amphetamin



Veröffentlicht am 2. November 2012 von

Etwas mehr als ein Kilo Amphetamin führte die einschlägig vorbestrafte Endzwanzigerin mit sich, als sie vor einem knappen Jahr von Holland kommend kurz hinter einem bei Aachen liegenden Grenzübergang von der Polizei kontrolliert wurde. Die junge Frau sah damals verheerend aus, blass, mit rot geränderten Augen und ohne Haare auf dem Kopf. Das waren die Folgen einer Chemotherapie in Zusammenhang mit einer längeren Krebserkrankung, und weil sie sich nachweisbar in ständiger ärztlicher Behandlung befand und allein deshalb schon nicht weglaufen würde, hat die Haftrichterin die Frau trotz der 2 Jahre Mindeststrafe, die auf die Einfuhr nicht geringer Mengen von Betäubungsmitteln stehen, von der Untersuchungshaft verschont.

Am Anfang dieser Woche wurde in der Sache vor dem Schöffengericht in Geilenkirchen verhandelt. Der Vorsitzende war jovial und freundlich, so wie ich ihn bereits kenne, und auch der Aachener Staatsanwalt schien von Beginn an verständnisvoll und jedenfalls kein Hardliner zu sein. So etwas ist wichtig in einem solchen Fall, wo eine mögliche Bewährungsstrafe von der Ausgangslage her auf der Kippe steht. Allein schon wegen der Vorstrafe, die allerdings schon 8 Jahre zurücklag, musste ein minderschwerer Fall her, damit eine Bewährungsstrafe möglich sein würde.

Sie habe das Amphetamin nicht für sich, sondern für einen guten Freund gekauft, der sie während ihrer Krankheit unterstützt habe und den sie nicht benennen wolle, hatte die Mandantin schon bei der Haftrichterin vorgetragen, sie selbst hätte lediglich Spritgeld in Höhe von 50 Euro erhalten sollen. So eine Einlassung kann man glauben oder auch nicht. Prozessual kommt es darauf an, ob sie widerlegbar ist, und das war nicht der Fall. Es sprach sogar eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, weil sich die Frau bis kurz zuvor in einer monatelangen Krankenhausbehandlung befunden hatte und es eher unwahrscheinlich war, dass sie in der knappen Zwischenzeit einen schwunghaften Handel mit Amphetamin aufgezogen hatte. Die Menge von einem Kilo sprach deutlich gegen reinen Eigenkonsum.

Es war sicher auch Glück, dass das Amphetamin von ausgesprochen schlechter Qualität war. 30, 1 Gramm Amphetaminbase waren laut Gutachen des Landeskriminalamtes in dem Kilo enthalten, das entspricht einem Wirkstoffgehalt von gerade mal 3 Prozent und ist „nur“ die dreifache Überschreitung des Grenzwertes einer nicht geringen Menge. Und so kamen doch eine Menge Argumente zusammen, die für einen minderschweren Fall sprachen. Neben der schlechten Qualität des Rauschgifts war zu berücksichtigen, dass es sich bei Amphetamin jedenfalls nicht um eine harte, sondern nur um eine mittelpotente Droge handelt, dass das Rauschgift nicht in den Verkehr gelangt war, dass die Einfuhr zwar täterschaftlich, das Handeltreiben aber nur als Gehilfin erfolgte, dass das eigene wirtschaftliche Interesse am Taterfog nur  gering oder eigentlich gar nicht vorhanden war,  und dass die damals schlechte psychische Verfassung  aufgrund der Krebserkrankung tatmotivatorisch eine Rolle spielte. Heute geht es der Frau Gott sei Dank wieder besser, sie hat wieder Haare auf dem Kopf und Farbe im Gesicht und die Ärzte und auch sie selbst sind optimistisch. Da wollten auch der Staatsanwaltschaft und das Gericht der Angeklagten keinen Knüppel zwischen die Beine werfen, und so wurde letztlich eine Bewährungsstrafe von 14 Monaten verhängt, die auch sofort rechtskräftig wurde. Die Mandantin, die zuvor beteuert hatte, man werde sie nie mehr vor Gericht wiedersehen, war´s zufrieden und ich habe es ihr auch gegönnt. Jetzt hat sie drei Jahre Zeit, sich zu bewähren.

 

 


Kategorie: Strafblog
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