Eher selten: Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat 2 Polizisten wegen Körperverletzung im Amt angeklagt



Veröffentlicht am 11. November 2013 von

Wenn Polizisten wegen Körperverletzung im Amt angezeigt werden, enden die Ermittlungsverfahren zumeist mit einer Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts. So zuletzt auch geschehen in einem Ermittlungsverfahren in Mönchengladbach, in welchem ich für einen Mandanten, der bei seiner Festnahme reichlich zusammengeschlagen worden war, nachdem man ihn gefesselt hatte, gegen 10 namentlich nicht bekannte Beamte eines Sondereinsatzkommandos Anzeige erstattet hatte. Ich hatte über den Fall im strafblog berichtet.

Die Staatsanwaltschaft hat die Einstellung nach einem Pressebericht bei rp-online damit begründet, dass die Verletzungen nicht derart schwerwiegend gewesen seien, dass hieraus allein ein hinreichender Tatverdacht abgeleitet werden könnte. Auch hätten sich keine Zeugen für den Vorfall mehr gemeldet. Ich selbst habe auf die Ermittlungen nach der Anzeigeerstattung keinen Einfluss mehr nehmen können, weil der damalige Mandant den Anwalt gewechselt hatte.

In Koblenz ist es jetzt aber in einem anderen Fall tatsächlich zu einer Anklageerhebung gegen zwei 58 und 40 Jahre alte Polizeibeamte gekommen. Spiegel-online berichtet zu dem Fall, dass die beiden Polizisten im Mai in Westerburg einen Ladendieb in einem Getränkemarkt festgenommen und diesen dann, als er bereits gefesselt war, mit Fäusten ins Gesicht geschlagen und getreten hätten. Zuvor soll der Mann, der – wie die Beamten wussten – an einer ansteckenden Krankheit leidet, einen der beiden Beamten ins Gesicht gespuckt haben.

Eine Zeugin hatte den Vorfall mit einer Videokamera gefilmt. Insoweit war die Beweislage wohl ausnahmsweise einmal ziemlich eindeutig. Die Staatsanwaltschaft ist zu der Auffassung gekommen, dass die Übergriffe der Polizisten nicht durch ein Notwehrrecht gedeckt waren, worauf sich die Beschuldigten berufen hatten.

Gegen zwei weitere Polizisten, denen vorgeworfen wurde, tatenlos zugeschaut zu haben, ist das Verfahren eingestellt worden, weil insoweit kein sicherer Tatnachweis geführt werden könne. Die beiden waren ebenso wie die jetzt angeklagten Kollegen, vom Dienst suspendiert worden, nachdem die Vorwürfe bekannt geworden waren.


Kategorie: Strafblog
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