Mal ehrlich, wissen Sie, woher sich die Redewendung „Das ist kein Pappenstiel“ ableitet? Die ganz überwiegende Ansicht geht davon aus, dass der Ursprung mit dem Stiel der Pfaffenblume, auch Pappenblume genannt, zusammenhängt, und das ist wiederum eine andere Bezeichnung für Löwenzahn. Die im Wind verwehende Samenkrone des Löwenzahns gilt als Sinnbild für Geringfügiges, sagt z.B. der Duden, andere sprechen von Wertlosem oder Vergänglichem.
Wie dem auch sei, Sie wissen ja, was gemeint ist, und in diesem Sinne sind 50 Jahre Freiheitsstrafe, wie sie jetzt ein New Yorker Gericht gegen den Millionenbetrüger Russel Wasendorf verhängt hat, sicher kein Pappenstiel. Zumal der Mann ja schon 64 Jahre alt ist, da wird es schwierig, nach Verbüßung von Endstrafe noch lebend entlassen zu werden. Der Zusammenbruch seiner Firma hatte die Wall Street vor einiger Zeit ein wenig in Aufregung versetzt. Immerhin soll der der Mann rund 13.000 Kunden um insgesamt 215 Millionen US-Dollar geprellt haben, berichtet sueddeutsche.de in einem lesenswerten Beitrag, und vergleicht den Fall mit dem des früheren Börsengurus Bernie Madoff, der es immerhin auf einige Milliarden versenkte Dollar gebracht hat und dafür auch zu 150 Jahren Haft verurteilt worden war.
Wasendorf hatte seinen Kunden unter anderem mit gefälschten Kontoauszügen, die er mittels Laserdrucker, Photoshop und Excel selbst erstellte, erfolgreiche Börsengeschäfte vorgegaukelt, mit denen man sich vor Preissschwankungen auf den Rohstoffmärkten absichern könne. Nach einem Suizidversuch war er ins Krankenhaus gekommen, wo er die Veruntreuung von 100 Millionen Dollar einräumte. Nach dem Verbleib weiterer 115 Millionen wird wohl noch geforscht.
Kategorie: Strafblog
Permalink: 50 Jahre Haft sind kein Pappenstiel
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