Todesstrafe für Notwehr? Das traurige Schicksal der Li Yan



Veröffentlicht am 1. Februar 2013 von

Einige tausend Todesurteile werden jedes Jahr in der Volksrepublik China vollstreckt, kein Land mordet mehr im Namen der Gerechtigkeit. spiegel-online berichtet jetzt über den Fall der 41-jährigen Li Yan, die über Monate hinweg von ihrem Ehemann, einem Säufer, brutal misshandelt worden sein soll. Er habe Zigaretten auf ihrem Gesicht ausgedrückt, sie an den Haaren durch die Wohnung gezerrt und ihren Kopf gegen die Wand geschlagen. Stundenlag habe er sie nur leicht bekleidet im eiskalten Winter auf dem Balkon der gemeinsamen Wohnung in Sichuan ausgesperrt. Als er am 3. November 2010 mit einem Luftgewehr hinter ihr stand und auf ihr Gesäß zielte, nachdem er sie zuvor schon getreten hatte, war es der Frau zu viel. Sie entwand ihm die Waffe und schlug mit dem Lauf auf ihren Peiniger ein. Der starb an den Schlägen.

Li Yan, die sich zuvor schon viele Male wegen der gewaltsamen Übergriffe ihres Ehemannes an die Polizei gewandt hatte, ohne dass diese einschritt, entschloss sich dazu, die Leiche zu entsorgen. Sie zersägte diese in etliche Teile, die sie zum Teil kochte, um sie dann in der Toilette zu entsorgen. Dann wandte sie sich an einen Nachbarn, dem sie die Tat gestand und der auf ihre Bitte hin die Poizei informierte.

In drei Instanzen wurde Li Yang wegen der Tötung des Ehemannes zum Tode verurteilt, kein Richter interessierte sich angeblich für die Notwehrlage der Frau. Amnesty International setzt sich für die Frau ein, auch Human Rights Watch hat Petitionen zur Begnadigung vorgelegt. Chinesische Menschenrechtler engagieren sich für die Frau, mehr als 100 Anwälte haben Eingaben beim Obersten Gerichtshof gemacht. Auch chinesische Feministinnen und Angehörige des nationalen Volkskongresses stehen Li Yan bei. Außerdem haben mehr als 8.000 Menschen seit Anfang November eine Petition unterschrieben, mit der zur Verhinderung der Exekution aufgerufen wird.

Ob das alles etwas nützt, ist fraglich. Dabei ist der Oberste Gerichtshof Chinas in einer Untersuchung zur Frage der häuslichen Gewalt selbst zu dem Ergebnis gekommen, dass die geltenden Gesetze unzureichend seien, die Frauen zu schützen. Jede vierte Frau soll von Gewaltakten betroffen sein. Die Polizeibehörden neigen aber dazu, Anzeigen nicht zu verfolgen, weil das Privatsache sei.

Jederzeit kann der Befehl zur Hinrichtung ergehen. Das Todesurteil muss dann innerhalb von  Tagen vollstreckt werden. Das wäre mehr als bitter.


Kategorie: Strafblog
Permalink: Todesstrafe für Notwehr? Das traurige Schicksal der Li Yan
Schlagworte: