6 Jahre Haft für Unfallflucht: Versuchter Mord durch Unterlassen



Veröffentlicht am 27. November 2013 von

Zu 6 Jahren Haft wegen versuchten Mordes hat das Landgericht Mönchengladbach einen Mittfünziger verurteilt, der vor einiger Zeit auf einer Landstraße in Richtung Roermond einen 17-jährigen Radfahrer überfahren hat und sich dann – so die Urteilsfeststellungen – vom Unfallort entfernt hat, ohne den Unfall zu melden oder sich vom Befinden des Unfallopfers zu überzeugen. Der Mann war aus ungeklärter Ursache in der Dunkelheit in einer leichten Kurve mit seinem Cabrio von der Fahrbahn abgekommen und auf den daneben verlaufenden Radweg geraten, wo er den ihm entgegenkommenden Radler, dessen Gefährt wohl unbeleuchtet war, erfasste und auf die Motorhaube aufschaufelte. Von dort fiel der junge Mann seitwärts in eine leichte Vertiefung, so dass er von der Straße aus nicht zu sehen war.

Der Cabriofahrer, dessen Fahrzeug durch den Aufprall schwer beschädigt war, soll wenige Meter weiter gewendet haben und, ohne auszusteigen, davongefahren sein.

Versuchten Verdeckungsmord durch Unterlassen hatte die Staatsanwaltschaft angeklagt, weil der Autofahrer wegen seines gefahrenbegründenden Tuns die  Pflicht gehabt hätte, sich um den schwer verletzten Jugendlichen zu kümmern. „Ingerenz“ heißt diese Verhaltenspflicht unter Strafjuristen. Zur Verdeckung einer Straftat, nämlich der vorangegangen fahrlässigen Körperverletzung, habe der Mann gehandelt, urteilte das Gericht und folgte damit der Anklage. Mit viel Glück im Unglück hatte der junge Mann, der einige Zeit später per Zufall an der Unfallstelle entdeckt worden war, überlebt.

Die Einlassung des Angeklagten, der erst einige Zeit nach dem Unfall bei einer Polizeistation erschienen war und angegeben hatte, er sei vermutlich gegen ein Verkehrsschild gefahren und wolle das nun melden, hielt das Gericht für widerlegt. Unter anderem wegen der Schäden am eigenen Fahrzeug habe ihm klar sein müssen, dass er mit einem Menschen kollidiert war.

Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Der Angeklagte befindet sich weiter auf freiem Fuß.


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