Angeklagter, teilen Sie Ihre Straftaten wenigstens der ARGE mit, damit die eine Berechnungsgrundlage für Sozialleistungen hat



Veröffentlicht am 25. April 2012 von

Heute morgen habe ich vor dem Schöffengericht in Duisburg verteidigt. Also jedenfalls angefangen mit der Verteidigung. Dem Mandanten, einem Afrikaner, wird Betrug und Urkundenfälschung in 2 Dutzend Fällen vorgeworfen. Er sitzt in Untersuchungshaft, weil er Ende des vergangenen Jahres – gesamtstrafenfähig – schon zu einem Jahr und neun Monaten mit Bewährung verurteilt worden war. Der Verurteilung von damals lagen einschlägige Taten zugrunde. Die jetzt angeklagten Taten soll er begangen haben, nachdem er aus mehrwöchiger Untersuchungshaft entlassen worden war. Zwei Taten soll er sogar zwischen den seinerzeitigen beiden Hauptverhandlungstagen verübt haben. Klar, dass man ihm das ein wenig übel nimmt. Bei einer weiter nördlich angesiedelten Staatsanwaltschaft sind auch noch  Ermittlungen anhängig. Da geht es um 50 bis 60 gleichgelagerte Straftaten. Genau weiß ich das noch nicht, weil ich seit 2 Monaten auf Akteneinsicht warte. Ich habe allerdings mit der dortigen Staatsanwältin telefoniert. Die kannte die Akten auch noch nicht, sie hat das Dezernat gerade erst übernommen. Also habe ich nur recht abstrakt mit ihr sprechen können. Immerhin hat sie signalisiert, dass dort eine Verfahrenseinstellung in Betracht kommen könnte, wenn in Duisburg eine hinreichend hohe Gesamtstrafe verhängt wird. Das muss kein Geschenk sein, immerhin sieht das Gesetz in § 154 StPO ja eine solche Möglichkeit vor.

Ich hätte natürlich gerne noch vor der heutigen Hauptverhandlung eine konkrete Zusage aus dem Norden gehabt, ab welcher Strafhöhe auch tatsächlich eingestellt wird. Aber die konnte ich nicht bekommen, die Staatsanwältin kennt ja die Akten noch nicht …

Dafür kannte der Staatsanwalt in Duisburg die Akten. Und zwar nicht nur die Akten des aktuellen Verfahrens, sondern gleich auch noch mehr als ein halbes Dutzend weiterer Ermittlungsakten gegen den Mandanten, die vor ihm auf dem Tisch lagen und von denen ich bislang nichts wusste. Aus meinen Unterlagen ergaben sich keine Hinweise auf weitere offene Verfahren und der Mandant hatte mir auch nichts davon berichtet. Ich denke, der hat vielleicht den Überblick verloren. Die Richterin wollte sich da nicht lumpen lassen und legte noch eine vor wenigen Tagen bei ihr eingegangene Anklage auf den Tisch, die mir ebenfalls nicht bekannt war. Die könne man ja gegebenenfalls hinzuverbinden und mitverhandeln, meinte sie. Bei diesem Verfahren geht es übrigens um den Vorwurf des Betruges zum Nachteil der ARGE, die an den Mandanten und seine Familie über längere Zeit Sozialleistungen in erheblicher Höhe gezahlt hat. Der Mandant hat laut Anklage der ARGE verschwiegen, dass er erhebliche anrechenbare Einkünfte aus Straftaten erzielt hat. Das geht ja gar nicht, finde ich. Wenn man schon Straftaten begeht, dann soll man das doch wenigstens der ARGE mitteilen, damit die den Leistungsanspruch ordentlich berechnen kann. Das habe ich dem Gericht so auch gesagt. Alle haben ein wenig geschmunzelt.

Nun gut, mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft habe ich konstruktive Gespräche über eine mögliche Verfahrensabsprache unter Einbeziehung sämtlicher hier noch anhängiger Verfahren führen können. Die Vorstellungen liegen gar nicht soweit auseinander. Wir haben aber vertagt, damit ich zunächst noch einmal die Situation im Norden eruieren und vielleicht auch dort zu einer verbindlichen Einigung kommen kann. In zwei Monaten unternehmen wir dann einen neuen Versuch, zu einem Urteil zu kommen.


Kategorie: Strafblog
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