Etwas merkwürdig kommt mir der Bericht schon vor, der heute bei bild.de und damit übereinstimmend bei shortnews.de zu lesen ist. Da sollen sich nämlich drei Knackis für ein paar Stunden aus der Justizvollzugsanstalt Ludwigsburg, einer Außenstelle der JVA Heimsheim in Baden-Württemberg, durch ein Küchenfenster davon gemacht haben, um an einer Vorführung nebst Autogrammstunde der reichlich vollbusigen Porno-Queen Jenna Jane im Stuttgarter Aer-Club teilnehmen zu können. Gegen 3:15 Uhr morgens seien die Drei „reumütig“ in die JVA zurückgekehrt, heißt es weiter. Jetzt kämen sie wegen Gefangenenmeuterei vor das Amtsgericht Ludwigsburg, wo ihnen bis zu fünf Jahre weitere Haft drohe.
Ich habe mir den Tatbestand der Gefangenenmeuterei (§ 121 StGB), mit dem ich bislang nicht gerade in inflationärer Weise zu tun hatte, mal kurz angeschaut. Da ist von „Zusammenrotten“, von „Nötigung“ oder „tätlichen Angriffen“ auf Anstaltsbeamte oder von „gewaltsamem Ausbruch“ die Rede. All das habe ich dem Beitrag nicht entnehmen können. Entweder ist der Bericht über den Ausbruch unvollständig (vielleicht haben die Ausbrecher ja das Küchenfenster aufgebrochen, Gewalt gegen sachliche Abschlussvorrichtungen genügt nach der Rechtssprechung) oder der Staatsanwalt hat die Sachlage verkannt oder BILD fantasiert mal wieder über Rechtsfolgen, die so nicht eintreten können. Wer weiß das schon? Aber die Story von dem Ausflug zur Porno-Queen ist allemal amüsant genug, um darüber im strafblog zu berichten.
Ich meine, wenn´s sonst nichts Wichtiges gibt ….
Kategorie: Strafblog
Permalink: Anklage wegen Gefangenenmeuterei nach vorübergehender Flucht zur Porno-Queen?
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