Auch der gute Uli Hoeness soll Steuern hinterzogen haben: Selbstanzeige wegen eines Kontos in der Schweiz



Veröffentlicht am 20. April 2013 von

Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel hat erst vor Kurzem die Bundesländer Bayern und Hessen der Beihilfe zur Steuerhinterziehung bezichtigt, weil dort viel zu selten Steuerprüfungen durchgeführt würden und Steuerhinterzieher sich entsprechend sicher fühlen könnten. Dem Bayern-München-Boss Uli Hoeness scheint das dennoch nicht sicher genug gewesen zu sein. Jedenfalls hat der legendäre Club-Präsident, der unverdächtig ist, der SPD allzu nahe zu stehen, einem Bericht bei focus.de zufolge schon im Januar Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit einem Konto in der Schweiz erstattet, was der Münchener Oberstaatsanwalt Ken Heidenreich bestätigt habe.

Über die Höhe des Schwarzgeldkontobestandes wurde bislang nichts bekannt. Die Staatsanwaltschaft, die angeblich Hoeness´privates Anwesen vor einem Monat durchsuchen ließ, will nun prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Strafbefreiung vorliegen. Hoeness soll gegenüber dem FOCUS erklärt haben, er habe die „Angelegenheit ursprünglich“ über das Deutsch-Schweizer Steuerabkommen regeln wollen, das „dann bekanntlich Mitte Dezember 2012 nicht zu Stande gekommen“ sei. So´n Pech aber auch. Der Herr Schäuble wollte das ganz anders handhaben, wie man weiß.

Nach § 371 der Abgabenordnung (AO) wirkt eine Selbstanzeige strafbefreiend, wenn diese vollständig ist und wenn noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet und auch noch keine Prüfungsanordnung bekannt gemacht worden ist bzw. wenn noch kein Amtsträger zur Durchführung von Prüfungen und Ermittlungen erschienen ist. Weitere Voraussetzung ist die vollständige Nacherklärung und Nachentrichtung der hinterzogenen Steuern.

Bei einem Hinterziehungsbetrag von mehr als 50.000 Euro entfällt die strafbefreiende Wirkung, was im Falle Hoeness nicht gänzlich unwahrscheinlich sein dürfte. In diesem Fall wird allerdings dann gemäß § 398a AO von der Verfolgung abgesehen, wenn die Steuern nachentrichtet und weitere 5 Prozent hierauf an die Staatskasse gezahlt werden. Das dürfte dem Uli Hoeness wohl möglich sein, vermute ich. Schließlich will der ja ein Ehrenmann bleiben…


Kategorie: Strafblog
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