Das Oberlandesgericht Hamm hat einen Mann, der in Gelsenkirchen eine große Hanfplantage betrieben hatte und deshalb wegen unerlaubten Anbaus und Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu 5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden war, jetzt zur Zahlung von Stromkosten in Höhe von 50.000 Euro an einen Essener Energieversorger verurteilt.
Die Plantage, in der mehr als 340 Kilo erntereifes Marihuana im Marktwert von ca. 2,5 Millionen Euro sichergestellt worden waren, hatte der Beklagte nach einem bekannten Strickmuster betrieben. Hunderte Setzlinge waren in der ehemaligen Champignon-Zuchtanlage unter stromintensiven Lampen hochgezogen worden, ein Bewässerungs- und Düngesystem war ebenso installiert worden wie ein stromfressendes Belüftungssystem. Damit der immense Stromverbrauch nicht auffällt, hatte der Betreiber den Strom unter Umgehung des Zählers aus der Stromzugangsleitung abgezapft, eine durchaus übliche Vorgehensweise in solchen Fällen. Dennoch war dem Betreiber der extrem angestiegene Stromverbrauch in der Gegend aufgefallen, was zu Ermittlungen und schließlich auch zur Überführung des 30-jährigen Hanfbauern geführt hatte.
Der wiederum hatte die Stromkostenforderung vor Gericht bestritten. Tatsächlich habe er wesentlich weniger Strom verbraucht, als von dem Energieversorger angegeben wurde. Die Richter waren da anderer Ansicht. Das Versorgungsunternehmen habe den Verbrauch durch ein Sachverständigengutachten im Wesentlichen zutreffend ermittelt, meinten sie. Der Beklagte habe die Schätzungsgrundlagen nicht entkräften können.
Kategorie: Strafblog
Permalink: Cannabis-Produzent zur Zahlung von 50.000 Euro Stromkosten für Betrieb einer Hanf-Plantage verurteilt
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