Auch Schöne können ein Biest sein?! Krefelder Beauty-Queen wegen Planung eines Raubüberfalls in Haft.



Veröffentlicht am 12. Mai 2014 von

 

Die Frau sei „eine Schande für Krefeld“, hat ein eifriger Leserbriefschreiber bei focus.de gepostet, und damit mal wieder die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung konterkariert. Es geht um die 20-jährige Linda D., die vor nicht allzu langer Zeit zur schönsten Frau Krefelds gekürt worden war und im vergangenen Mittwoch festgenommen wurde, weil ihr die Vorbereitung eines bewaffneten Raubüberfalls auf einen Real-Markt in  ihrer Heimtatstadt mit Geiselnahme zur Last gelegt wird. Zeitgleich mit der jungen Frau wurden ihr 22-jähriger Bruder und zwei weitere, wesentlich ältere Komplizen von einem Sondereinsatzkommando festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt, der gegen alle vier Haftbefehl erließ.

Die 20-Jährige soll in Vorbereitung des Überfalls in dem Real-Markt, in dem sie früher schon einmal gearbeitet hatte, einen Job angenommen und die Lage ausgekundschaftet haben. Presseberichten zufolge soll sie herausgefunden haben, wo der Safe mit den Tageseinnahmen steht und wann der Filialleiter, der die Kombination des Geldschrankes kennt, im Geschäft anwesend war. Anscheinend stand der Überfall kurz bevor.

Bei bild.de ist in einem bebilderten Beitrag nachzulesen und anzuschauen, dass die Beauty-Queen schon vor einem Monat ein selbst gezeichnetes Bild im Internet gepostet haben soll, das sie selbst mit einem Tuch vor der unteren Gesichtshälfte zwischen zwei maskierten und Sturmhaube tragenden Männern zeigt. Sie soll noch ein  weiteres Bild eingestellt haben, auf dem sie mit einer Waffe posiert. Bloße Mädchenfantasien oder Ankündigung einer opulenten Straftat?

Die Polizei jedenfalls nimmt die Sache ernst. Im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen die beiden älteren Tatverdächtigen wegen Kreditbetruges haben die Beamten von dem geplanten Überfall erfahren. Im Rahmen von Wohnungsdurchsuchungen in Krefeld, Neuss und Düsseldorf stellten sie  bei den Beschuldigten eine Maschinenpistole mit Schalldämpfer, zwei Magazine, Munition und eine Vollgummimaske sicher – laut bild.de „ähnlich der auf der skurrilen Zeichnung“.

Jetzt bleibt abzuwarten, was aus der Sache wird. Wenn ich den Sachverhalt richtig verstehe, ist die Tat noch nicht ins Versuchsstadium geraten, das heißt, die Schwelle zum „Jetzt geht´s los“ war noch nicht überschritten. Allerdings wird nach § 30 Abs. 2 StGB auch derjenige bestraft, der sich mit einem anderen verabredet, ein Verbrechen zu begehen. Die Verabredung wird wie eine versuchte Haupttat bestraft. Nach Erwachsenenrecht würde sich vorliegend ein Strafrahmen zwischen 2 Jahren und 11 Jahren, 9 Monate ergeben. Da die junge Frau erst 20 Jahre alt ist, könnte für sie allerdings Jugendrecht zur Anwendung kommen. Da gilt der hohe Strafrahmen nicht, sondern der Erziehungsgedanke steht im Vordergrund. Der scheint – wenn das alles so ist, wie es berichtet wird – auch dringend erforderlich, um dem Mädel die Augen zu öffnen.


Kategorie: Strafblog
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