Solche Mandanten trifft man nicht alle Tage:
Gestern suchte mich ein ehemals selbständiger Unternehmer – nennen wir ihn Harald Gruber – auf, der im vergangenen Jahr wegen eines Insolvenzdeliktes mit den typischen Begleitstraftaten (Beitragsvorenthaltung, Eingehungsbetrug in etlichen Fällen) von einem süddeutschen Gericht in 2. Instanz zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 2 Monaten verurteilt worden war. In Anbetracht der Gesamtumstände ging das Berufungsurteil auch aus Verteidigersicht in Ordnung, zumal gegenüber der erstinstanzlichen Entscheidung eine beträchtliche Verbesserung erreicht worden war.
Der Mann hat als Selbststeller drei Monate im geschlossenen Vollzug und danach weitere zehn Monate im offenen Vollzug verbracht und ist nach Verbüßung von Halbstrafe vorzeitig entlassen worden.
Gruber hatte bis zu den abgeurteilten Taten einen tadellosen Lebenswandel geführt. Jedenfalls ist weder dem Gericht noch mir etwas anderes bekannt geworden. Er war ein wohlangesehenes Mitglied der Gesellschaft. Er stammt nicht aus einem sozialen Milieu, in dem Haftstrafen innerhalb des Umfeldes zum Alltag gehören. Eine erstmalige Hafterfahrung ist für solche Menschen in der Regel besonders bitter. Deshalb war ich neugierig zu erfahren, wie es ihm in der Haft ergangen ist.
Dass Gruber ein besonderer Mensch ist, hatte ich schon während des Berufungsverfahrens festgestellt, als wir etliche Verhandlungstage nebeneinander im Gerichtssaal verbracht und zwischendurch viele Gespräche geführt haben. Ihm ist während dieser Zeit bewusst geworden, welche Fehler er gemacht hat und dass auch das Bemühen, ein Unternehmen zu retten, nicht dazu führen darf, Rechtsnormen eigenmächtig zu suspendieren und wirtschaftliche Risiken ohne deren Wissen auf Vertragspartner abzuwälzen.
Harald Gruber hat seine Haftstrafe pünktlich angetreten und sich in der Haft an alle Regeln gehalten. Er hat aktiv an seiner Resozialisierung mitgewirkt und damit die Voraussetzungen für eine positive Halbstrafenentscheidung geschaffen. Das ist nicht selbstverständlich, statistisch haben Halbstrafenanträge nur in ca. 5 Prozent aller Fälle Erfolg..
Die Haft sei für ihn ein Geschenk gewesen, hat Gruber mir berichtet. Ich habe ihn erstaunt und fragend angeschaut. Er habe seine Strafe von vornherein mit der Einstellung angetreten, möglichst viel an Lebenserfahrung mitzunehmen und diese positiv umzusetzen, lautete die Antwort. In den paar Monaten des geschlossenen Vollzuges habe er zum ersten Mal seit vielen Jahren wieder wirklich Zeit für sich selbst gehabt. Er habe viel über sich und seine Lebenssituation nachdenken können, habe gelesen und Sport gemacht und sich nicht um die Sicherstellung seiner Grundbedürfnisse oder die seiner Familie kümmern müssen. Das habe ihm gut getan. Er habe ein großes Maß an innerer Freiheit verspürt. Die Einschränkung seiner räumlichen Bewegungsfreiheit habe ihn gar nicht wirklich gestört. Das seien ja auch nur drei Monate gewesen. Danach habe er im offenen Vollzug im Rahmen eines freien Beschäftigungsverhältnisses außerhalb der Anstalt gearbeitet. Das sei auch in Ordnung gewesen, hätte aber schon wieder zeitliche Eingebundenheiten und damit weniger Freiheit mit sich gebracht.
Unterm Strich habe er viel gelernt in dieser Zeit, die für seine Familie viel belastender gewesen sei als für ihn selbst.
„Meine Frau hat mir zunächst gar nicht geglaubt, als ich ihr sagte, sie müsse sich keine Sorgen über mich machen, mir gehe es gut“, sagte Gruber zu mir.
Er berichtete mir, dass er in der Haft Menschentypen kennengelernt habe, mit denen er bislang nie etwas zu tun hatte. Drogenabhängige („Mein Gott, die haben´s schwer“), Missbrauchstäter ( „Das ist gar nicht einfach, mit jemanden unbefangen zusammen zu sitzen, von dem man weiß, dass er so etwas gemacht hat, aber letztlich sind das ja auch Menschen“), Diebe, Einbrecher und Betrüger („Da sind ja nicht wenige, die lernen einfach nicht dazu und werden immer wieder verurteilt“), etc. Von den meisten habe er sich eher fern gehalten, aber mit 2 oder 3 von Ihnen habe er auch nach seiner Haftentlassung vor einigen Monaten noch Kontakt. Die seien wirklich in Ordnung gewesen.
„Ich sehe das Leben heute mit anderen Augen“, meint Gruber. „Das Verfahren und die Hafterfahrung haben mich gelassener gemacht“.
Gruber hat derzeit eine Anstellung in einem Logistikunternehmen. Dort kann er seine frühere Berufserfahrung einbringen. Ob sich vorstellen könne, noch einmal als selbständiger Unternehmer zu arbeiten, habe ich ihn gefragt. „Warum nicht, ich bin doch erst Mitte Vierzig“, hat er mir geantwortet. „Aber beim nächsten Mal mache ich Alles etwas ruhiger und gelassener. Die Dinge sollen aus sich selbst heraus wachsen. Da geht es dann nicht um Expansion um jeden Preis und um Rund-um-die-Uhr-Arbeit. Für mich selbst und für die Familie muss genügend Freiraum bleiben. Nur derjenige, der Verantwortung für sich selbst wahrnimmt, ist in der Lage, dauerhaft Verantwortung für sein Unternehmen, die Mitarbeiter und die Geschäftspartner zu tragen.“
So, wie Gruber das gesagt hat, hört es sich gut an, finde ich. Hoffentlich vergisst er seine guten Vorsätze auch dann nicht, wenn wieder ein paar Jahre ins Land gezogen ist und das Leben ihn voll fordert. Aber tut es das nicht ohnehin zu jeder Zeit?
Kategorie: Strafblog
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