Bezahlen für´s Bezahlen: Super-Nepp bei Online-Buchung für Flugreisen



Veröffentlicht am 10. Oktober 2013 von

 

Geärgert habe ich mich schon häufig darüber, welche unverschämten Gebühren bei Flugreisen für den Einsatz von Kreditkarten abgerufen werden, wobei ein besonderer Trick der Reiseanbieter darin liegt, die Kreditkartengebühren erst anzugeben und in den Gesamtpreis hineinzupfuschen, wenn der langwierige Buchungsvorgang im Wesentlichen abgeschlossen ist. Manch einer schaut dann vielleicht gar nicht mehr richtig hin und bemerkt erst im Nachhinein, in welche Kostenfalle er da gelaufen ist.

Waren es früher mal 6 Euro, die für den Kreditkarteneinsatz gefordert wurden, so sind die Gebühren stetig gewachsen und liegen bei manchen Anbietern inzwischen bei 12 bis 20 Euro. Teuer bezahlen für´s Bezahlen, eine groteske Sache.

Am Dienstagabend sind wir für ein paar Tage nach Mallorca geflogen. Natürlich hatte ich über´s Internet versucht, preiswerte Flüge zu ergattern. Über Swoodoo oder Kayak bin ich schließlich bei eDreams gelandet, die hatten nominell zunächst die günstigsten Angebote. Bis ich auf die Kosten für´s Kreditkartenpayment stieß, die hatten es wirklich in sich. 17 Euro und irgendwas, ganz schön üppig. Aber da das Angebot ansonsten immer noch günstig war, habe ich mich entschlossen, meine Entrüstung zurückzustellen und dennoch zu buchen. Bis ich dann den Gesamtpreis sah, der mich irritierte. Ich habe dann noch mal genauer hingeschaut und im Kleingedruckten entdeckt, dass die Kreditkartengebühr pro Person und Strecke anfällt. Macht für 2 Personen und jeweils Hin- und Rückflug rund 70 Euro. Wohlgemerkt: Das wären die Kosten für´s Bezahlen gewesen, nicht für irgendwelche anderen geldwerten Leistungen.

Ich habe darauf verzichtet, die Flüge bei eDreams zu buchen und bin zu einem anderen Anbieter gewechselt. Bei dem waren die Flüge zwar etwas teuer, aber nur einmalig 12 Euro Kreditkartengebühr. Auch das ist ein ziemlicher Nepp, aber ja schon fast sensationell günstig im Vergleich zu eDreams.

Ich habe eine Jurastudentin, die gerade bei uns ein Praktikum macht, darum gebeten, die Rechtslage doch einmal zu prüfen. Die hat herausgefunden, dass in einigen europäischen Ländern ein gesetzliches Verbot für solche Bezahlpraktiken besteht, nicht aber bei uns in Deutschland. Wobei wohl zu klären wäre, ob nicht zumindest ein viel deutlicherer, optisch herausgehobener Hinweis auf die Abzocke erforderlich wäre, damit der Kunde nicht erst in Nachhinein feststellt, auf welche Kosten er sich da eingelassen hat.

Ob´s strafbar ist, mag dahingestellt sein, sträflich finde ich solche Praktiken allemal.


Kategorie: Strafblog
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