Bodypacking – Drogenkurier mit 2 Kilo flüssigem Kokain im Magen festgenommen



Veröffentlicht am 18. Februar 2012 von

Röntgenaufnahme mit Bodypacks, Quelle: J Kelly, M Corrigan, RA Cahill, and HP Redmond

Wissen Sie, was ein Bodypacker ist? Darunter verstehen wir Strafrechtler einen Menschen, der – zumeist unter Einsatz seines Lebens – Drogen wie Kokain oder Heroin in Kondomen oder anderen Kunststoffmaterialien verpackt im Magen-Darm-Trakt transportiert, um diese dann am Bestimmungsort auf natürlichem Weg wieder auszuscheiden. Reißt oder platzt die Verpackung, bevor sie den Körper wieder verlassen hat, kann dies je nach Drogenart und –menge leicht zum Tod führen. In der Regel enthält ein Kondompäckchen 5 – 7 Gramm Koks oder Heroin. Die letale, also tödliche Dosis wird beim Kokain bei oraler Aufnahme bei 1 – 2 Gramm angesetzt, wobei der Wert  jedoch je nach Qualität der Droge und nach Konstitution und Drogengewöhnung des Konsumenten sehr variabel ausfallen kann.

Am Münchener Flughafen wurde jetzt  ein 45-jähriger Mann festgenommen, der sagenhafte 2 Kilo flüssiges Kokain in seinem Magen schmuggelte. 68 Drogenbehältnisse habe man bei  dem aus Brasilien kommenden Kurier festgestellt, wird bei focus-online berichtet. Das entspricht einer Menge von fast 30 Gramm pro Kondom, was nur bei flüssigem Kokain möglich ist. Bei festem Aggregatzustand wären die Kondome einfach zu groß, um den Darmtrakt passieren zu können.

Der Mann, der auf der Durchreise nach Madrid war, ist dem Zoll aufgrund eines gefälschten Reisepasses aufgefallen. Eine sodann veranlasste Röntgenuntersuchung brachte das Schmuggelgut zu Tage.

Ich gehe davon aus, dass der Mann unter Bewachung in ein Krankenhaus gebracht wurde, damit die Ausscheidung der gefährlichen Fracht mit Hilfe von Abführmitteln unter ärztlicher Kontrolle erfolgen konnte. Eine operative Entfernung wird nur dann vorgenommen, wenn bei Röntgenuntersuchungen oder im Rahmen einer Computertomografie eine Ruptur der Verpackung festgestellt wird. Darüber wurde vorliegend nicht berichtet.

Auf den Mann wartet jetzt sicher eine nicht unerhebliche Freiheitsstrafe wegen versuchter Durchfuhr und Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Der Strafrahmen hierfür liegt zwischen einem und 15 Jahren. Die Münchener Justiz ist nicht gerade für besondere Milde bekannt, so dass der Kurier sich wohl auf einen längeren Gefängnisaufenthalt einstellen muss.


Kategorie: Strafblog
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