Brutalo-Einsatz des SEK. Kopfkino oder Realität?



Veröffentlicht am 8. Februar 2015 von

2014-05-02_07-09-57Stellen Sie sich vor, Sie liegen schlafend in Ihrem Bett und werden wach, weil Ihnen jemand einen Sack über den Kopf stülpt. Sie werden gefesselt und geschlagen. Quarzhandschuhe sind  im Spiel.

Oder die folgende Variante: Die Tür wird eingetreten, Fenster gehen zu Bruch. Vermummte und bewaffnete Männer stürmen ihre Wohnung. Sie werden mit vorgehaltener Waffe aufgefordert, sich auf den Boden zu knien und die Hände über den Kopf zu heben. Sie werden  gefesselt, die Kabelbinder schneiden Ihnen ins Fleisch. Von hinten erfolgen mehrere kräftige Tritte mit schweren Stiefeln zwischen Ihre Beine. Sie sind übrigens männlich.

Weitere Alternative: Ihre Wohnung wurde gestürmt. Sie liegen ausgestreckt mit dem Gesicht zur Erde auf dem Boden. Ihre Hände sind auf dem Rücken mit Kabelbindern fest verschnürt. Ein kleiner Tritt von oben auf ihren Hinterkopf. Ihr Kopf knallt auf den Boden. Ihre Nase bricht. Ihr Hund hat wegen des vielen Lärms, der bewaffneten Fremden und Ihrer Angst, die er spürt, in die Wohnung  gemacht. Einer der SEK-Beamten tritt aus Versehen hinein und hat danach nichts Besseres zu tun, als seine verkoteten Stiefel an Ihrem Rücken abzustreifen. Habe ich erwähnt, dass Sie kein Oberteil tragen?

Denken Sie vielleicht, so etwas passiert doch nicht bei uns? Oder das machen nur  ISIS-Terroristen  oder  frustrierte Wärter in Guantanamo?

Weit gefehlt. Derartiges passiert in Deutschland. Das SEK macht Hausbesuche.

Ich berichte über einen SEK-Einsatz in Mönchengladbach vor wenigen Tagen, bei dem sich all das, was ich oben geschildert habe, ereignet haben soll. Ich habe nicht alles berichtet, was mir zugetragen wurde. Schläge mit Eisenstangen auf den Kopf Gefesselter, die dann später mit dem Rettungswagen aus dem Polizeigewahrsam ins Krankenhaus gebracht werden mussten, habe ich bislang unerwähnt gelassen, auch noch einige weitere Details.

Eines möchte ich gleich jetzt klarstellen: Ich war nicht persönlich bei dem Einsatz anwesend. Alle Informationen wurden mir von meinem Mandanten, von unbeteiligten Zeugen und von Kollegen, die mit anderen festgenommenen Personen gesprochen haben, berichtet. Ich habe meinen Mandanten im Polizeigewahrsam aufgesucht und gesehen, wie er zugerichtet war. Der Kollege Meister hat einen anderen Betroffenen in Augenschein nehmen können und im Wesentlichen übereinstimmende Informationen erhalten. Es ist erschreckend.

Vielleicht denken Sie jetzt, das sind doch alles keine Unschuldslämmer, denen das passiert. Das sind ja möglicherweise auch keine Kinder von Traurigkeit.  Jetzt merken die auch mal, wie weh das tut!

Mag ja sein, dass Sie mit Ihrer Einschätzung richtig liegen, vielleicht aber auch nicht. Die von dem SEK-Einsatz Betroffenen sind aber jedenfalls keine Beamten, die einen Diensteid auf Recht und Gesetz und die Verfassung abgelegt haben und vom Steuerzahler bezahlt werden. Außerdem streitet für sie bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Niemand hat das Recht, sie so zu behandeln, auch nicht das SEK.

Ich verkenne nicht, dass das SEK bisweilen gefährliche Einsätze durchführt. Da mag manch ein Beamter bis zum Anschlag unter Adrenalin stehen. Das Bedürfnis nach Eigensicherung ist grundsätzlich nachvollziehbar. Aber was hat das Verprügeln gefesselter und damit widerstandsunfähiger Personen mit Eigensicherung zu tun? Wie kann das Abstreifen von Kot an einem auf dem Boden liegenden gefesselten Menschen – sei es auch ein Straftäter – irgendeinem staatlichen Interesse dienen?

Ich bin seit einer Dekade als Strafverteidigerin tätig. Ich habe seitdem in zahlreichen Verfahren verteidigt, in denen es zu SEK-Einsätzen gekommen ist. Gleiches gilt für meine Kanzleikollegen, die zum Teil weitaus längere Berufserfahrung haben. Es gab nur wenige SEK-Einsätze, bei denen Mandanten unverletzt blieben. Der Kollege Pohlen hat vor einiger Zeit im strafblog über einen ähnlichen Vorfall in Mönchengladbach berichtet. Damals hat er im Auftrage des Mandanten Strafanzeige gegen namentlich unbekannt gebliebene SEK-Beamte erstattet. Das Verfahren wurde schließlich eingestellt, weil kein Täter ermittelt werden konnte.

Mehrfach habe ich gehört, dass im Rahmen von SEK-Einsätzen zuerst zugeschlagen und dann nach den Personalien gefragt wurde. Das schockt mich alles nicht mehr. Man härtet ab, das bringt der Job mit sich. Aber der Einsatz, von dem ich hier berichte, sticht noch einmal heraus.

Das geschilderte Geschehen ist erschreckend und entwürdigend – und es macht Angst.

Können Sie das nachempfinden? Oder denken Sie  „Ja, ja, alles schlimm. Aber das kann mir doch nicht passieren!“?

Nun, es kommt durchaus vor, dass das SEK bei seinen „Hausbesuchen“ an die falsche Türe klopft. Nicht selten werden völlig Unbeteiligte von der kampferprobten Polizeigarde auf erschreckende Weise aus dem Schlaf gerissen, weil man leider die falsche Wohnung gestürmt hat. Auch im vorliegenden Fall wurde zunächst die Wohnungstür eines über den Verdächtigen wohnenden Hausbewohners gesprengt, der das Glück hatte, nicht zuhause zu sein. Wer weiß, was ihm ansonsten widerfahren wäre.

Bei dieser Sachlage kann man nur hoffen, dass man selbst niemanden im Haus oder in der unmittelbaren Nachbarschaft wohnen hat, der das Augenmerk des SEK auf sich zieht.

Viktoria Nagel, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht


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