Lebenslange Haft für ehemaligen Krankenpfleger – Zur Umgrenzungsfunktion der Anklage und warum zusätzlich gestandene Taten nicht abgeurteilt werden konnten
Nach mehreren Verhandlungstagen hat das Landgericht Oldenburg einen ehemaligen Krankenpfleger des Klinikums Delmenhorst wegen zweifachen Mordes, zweifachen Mordversuchs und gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Infolge der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld scheidet eine Strafaussetzung zur Bewährung nach 15 Jahren aus. Der wegen 5 Taten angeklagte Täter hatte in dem von großem Medienecho begleiteten Verfahren […]
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