Das Recht am Bild und das finanzielle Risiko bei der unbefugten Verwendung fremder Fotos



Veröffentlicht am 22. Januar 2014 von

rp_rainer3-300x289.jpgUnter dem Titel „Aktuelle Übersicht zur Höhe des Schadensersatzes beim Fotoklau“ berichtet das Recht-am Bild-Blog heute zu der auch und gerade für Blogger interessanten Frage, welche Schadensersatzbeträge die Gerichte professionellen und nichtprofessionellen Fotografen zusprechen, wenn deren urheberrechtlich geschützte Fotos mit oder Namensnennung des Fotografen verwendet werden. Ich erspare mir eigene Ausführungen dazu und verweise auf den informativen Blogbeitrag unter dem Link http://www.rechtambild.de/2014/01/die-hoehe-des-schadensersatzes-beim-fotoklau/.

Ansonsten erfolgt natürlich ganz bald wieder der nächste eigene Textbeitrag zu spannenden Strafrechtsfällen.

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Kategorie: Strafblog
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