Landgericht Mönchengladbach erlässt einstweilige Verfügung gegen BILD wegen ORADOUR-Berichten



Veröffentlicht am 21. Januar 2014 von

eVChristOhne  Einschränkungen hat das Mönchengladbacher Landgericht dem Antrag unseres 88-jährigen Mandanten auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen persönlichkeitsrechtsverletzender Berichterstattung im Zusammenhang mit den schrecklichen Ereignissen um das Massaker von Oradour stattgegeben. Der Beschluss wird BILD heute morgen per Gerichtsvollzieher zugestellt. Darin wird dem Blatt untersagt, in Print- und Onlinemedien widerrechtlich erlangte Bildaufnahmen, die den alten Mann mit seinem Rollator beim Einkauf zeigen, unverpixelt oder anderweitig anonymisiert zeigen, zu veröffentlichen oder anderweitig zu verbreiten, ihn als „SS-Scherge“ oder als „Scherge“ oder als „Kriegsverbrecher“ bzw. „criminel de guerre“ zu bezeichnen. BILD darf auch nicht mehr unter Bezugnahme auf  unseren Mandanten auf eine Seite über die schlimmsten Kriegsverbrecher des letzten Jahrhunderts verlinken und damit den Eindruck erwecken, er gehöre auch in diese Riege. Auch darf sie den zur angenommenen Tatzeit 19-jährigen Sturmmann, ein einfacher Mannschaftsdienstgrad, nicht mehr wahrheitswidrig als „Ex-SS-Offizier“ bezeichnen. Außerdem wird untersagt, ohne Zusammenhang mit dem Tatvorwurf über seine allgemeinen Lebensgewohnheiten, wie z.B. über Ess- und Einkaufsgewohnheiten, zu berichten, wie dies in den veröffentlichten Berichten der Fall ist.

BILD muss nach dem Beschluss seine Onlineberichterstattung bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, aus dem Netz nehmen.

Natürlich rechne ich damit, dass BILD Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einlegen wird, so dass letztlich in einem Hauptsacheverfahren entschieden werden wird. Aber ein erster Schritt in die richtige Richtung ist schon einmal mit Erfolg bewältigt worden, und es ist  zu hoffen, dass dem weitere Schritte folgen werden, damit der Unschuldsvermutung und der Wahrung von Persönlichkeitsrechten auch im Rahmen grundsätzlich zulässiger Verdachtsberichterstattung Rechnung getragen wird.

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Kategorie: Strafblog
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