Das reicht für etliche Reinkarnationen: Gericht verhängt 5 mal die Todesstrafe gegen einen Prostituiertenmörder



Veröffentlicht am 2. August 2014 von

Rainer Pohlen

Rainer Pohlen

Bis 1986 konnten in der Bundesrepublik Deutschland Mehrfachmörder im selben Prozess zweimal oder dreimal oder noch öfter zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt werden. Für den Mehrfachmörder, der an die Reinkarnation glaubte, bedeutete dies wohl, dass er davon auszugehen hatte, auch sein nächstes Leben im Knast zu verbringen. Wobei ich mir nicht ganz sicher bin, ob Strafurteile überhaupt in die Reinkarnation übernommen werden. Und wie wäre das eigentlich, wenn man dann in eine ganz andere Rechtsordnung hineingeboren wird? Gilt das Urteil dann trotzdem?

Wahrscheinlich hat der Gesetzgeber in seiner grenzenlosen Weisheit die Probleme auch erkannt und deshalb im Jahr 1986 mit dem 23. Strafrechtsänderungsgesetz bestimmt, dass mehrere lebenslange Freiheitsstrafen zu einer einzigen lebenslangen Strafe (möglicherweise mit Bejahung der besonderen Schwere der Schuld) zusammengefasst werden. Das ist seitdem in § 54 Abs. 1 Satz 1 StGB festgeschrieben und erleichtert die Reinkarnation für solche Täter maßgeblich.

In den USA läuft – nicht nur, aber auch – in Sachen Strafjustiz vieles anders als bei uns. Da gibt es ja bekanntlich in vielen Bundesstaaten noch die Todesstrafe, die – wie zuletzt erst wieder auf erschreckende Weise offenkundig wurde – bisweilen auf recht martialische Weise vollstreckt wird, weil man nicht genau zu wissen scheint, wie man die Delinquenten auf möglichst schonende Art vom Leben zum Tode befördert. Da muss man wohl noch üben, was bei einem High-Tech-Staat, der den Mond und vielleicht demnächst  auch den Mars bereist, gar nicht so leicht zu verstehen ist.

Normalerweise sollte man glauben, dass auch im Land der unbegrenzten Möglichkeit ein Mensch ziemlich endgültig tot ist, wenn er erst einmal kunstgerecht von Staats wegen gekillt wurde. In der US-Justiz scheint das aber nicht jeder so zu sehen, oder wie sonst ist es zu verstehen, dass jetzt gegen einen bereits zum Tode verurteilten Mörder noch vier weitere Todesstrafen verhängt wurden? So ist es nämlich dem mutmaßlichen Serienkiller Chester Turner ergangen, der – wie bei bild.de berichtet wird – wegen der Ermordung von 10 Frauen zwischen 1987 und 1998 schon geraume Zeit in Kalifornien in einer Todeszelle sitzt, und dem jetzt 4 weitere Morde nachgewiesen werden konnten. Für jede dieser Taten hat der ehrenwerte Richter Robert Perry  eine weitere Todesstrafe verhängt, so dass der Mann insgesamt 5 mal hinzurichten ist. Der Richter scheint  – mit Verlaub – ziemlich gnadenlos zu sein, zumindest eine Todesstrafe hätte er dem Mann doch als Mengenrabatt erlassen können, denke ich.

Der 47-jährige, der es dem Vernehmen nach überwiegend auf cracksüchtige Prostituierte abgesehen hatte, hat jetzt für seine nächsten Reinkarnationen eine schwere Hypothek mit sich herumzutragen. Offensichtlich glaubt er wie der Richter an seine Wiedergeburt, denn nach der Urteilsverkündung soll er die Ankläger verflucht und in den Saal gerufen haben: „Ich komme wieder!“ Da haben wir´s.

Ein Problem liegt noch darin, dass in Kalifornien seit 8 Jahren niemand mehr hingerichtet worden ist und dass zuletzt ein Bundesrichter die Todesstrafe für verfassungswidrig erklärt hat, was aber noch nicht rechtskräftig entschieden ist. Sollte der Richterspruch – was durchaus zu begrüßen wäre – bestätigt werden, dann müsste Turner wohl 5 mal eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen. Der Mann ist jetzt 47 Jahre alt und könnte schon  in diesem Leben  noch lange darüber nachdenken, wie sich seine nächsten  Inkarnationen wohl gestalten werden. Falls die Amis nicht vorher noch unseren § 54 Abs. 1 StGB übernehmen, aber damit rechne ich nicht unbedingt.


Kategorie: Strafblog
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