Dem Falschen auf´s Maul gehauen: „Zahnmedizinische Sonderbehandlung ohne ärztliche Approbation“



Veröffentlicht am 6. November 2013 von

Es gibt Milieus, in denen herrschen raue Umgangsformen. Da wird nicht immer lange gefackelt, sondern auch schon Mal schnell zugeschlagen. Vor allem dann, wenn man sich von seinem Kumpel hintergangen fühlt. So geschehen in einem noch laufenden Verfahren, in dem es um gefährliche Körperverletzung und Nötigung geht. Da gibt es nämlich so einen Kumpel, dem hatten seine Freunde Geld gegeben, um damit verschiedene Einkäufe zu tätigen, die allen gemeinsam zugute kommen sollten. Der Kumpel hatte es dann aber vorgezogen, die Flocken für sich selbst zu verbrauchen. Er war nämlich – was die anderen auch wussten, ohne dass dies zu Misstrauen geführt hätte – notorisch klamm.

Erst nach ein paar Tagen merkten sie, dass weder die in Auftrag gegebene Ware kam, noch wurde das Geld zurückgezahlt. Der Kumpel hatte sonderbare Ausflüchte gebraucht, die irgendwann nicht mehr glaubhaft waren. Eine Frist von einer Woche, das Geld zurückzugeben, ließ der Mann ungenutzt verstreichen, obwohl ihm Konsequenzen angedroht worden waren. Woher nehmen, wenn nicht stehlen, mag er sich gedacht haben, aber zum Stehlen hatte sich wohl keine Gelegenheit ergeben. Also versteckte sich arme Kerl bei entfernten Verwandten, weil er wohl ahnte, dass seine Geldgeber die Freundschaft kündigen würden.

Die fanden nach einiger Zeit heraus, wo sich ihr furchtsamer Ex-Freund aufhielt und lauerten ihm eines Abends vor dessen Domizil auf. Einer hatte eine – wohl ungeladene – Gaspistole dabei, einer einen Schlagring, der Dritte begnügte sich mit seinen Fäusten. Als der mit einem Kapuzen-Sweatshirt bekleidete Kumpel aus dem Haus trat, nahmen die Drei ihn ein wenig in die Mangel, was zum Verlust einiger Zähne und ein paar Frakturen im Gesichtsbereich führte. Erst ein Blick ins blutverschmierte Gesicht ihres Opfers führte zu der Erkenntnis, dass es sich um eine Personenverwechselung handelte. Den Mann, der da stöhnend auf der Straße lag, kannte man nicht.

Bislang hat die Polizei nur einen der drei Täter ermittelt. Der ist eigentlich ein ganz sympathischer Kerl, jedenfalls so dem äußeren Anschein nach. Dass sie den falschen Mann erwischt haben, tut ihm wirklich leid, wie er mit glaubhaft versicherte. Da will er auch Wiedergutmachung leisten. Die Personenverwechselung wirft er sich wirklich vor. Tatsächlich sei es ja um den Kumpel gegangen, dem man eine „zahnmedizinische Sonderbehandlung ohne ärztliche Approbation“ versprochen hätte. So hat er das tatsächlich gesagt und dabei milde gelächelt.

Jetzt will er erst einmal ein Entschuldigungsschreiben an das Opfer der Verwechselung schreiben. Ich bin mir sicher, er wird schon die richtigen Worte finden.


Kategorie: Strafblog
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