Wenn ich nicht mitspielen darf, töte ich… Lebenslange Freiheitsstrafe für skurrilen Bridge-Mord



Veröffentlicht am 7. November 2013 von

Bridge, Bidding Box, Foto: Jastrow

Bridge, Bidding Box, Foto: Jastrow

Zu lebenslanger Freiheitsstrafe hat eine Schwurgerichtskammer des Frankfurter Landgerichts gestern einen 51-jährigen Mann verurteilt, der es nach den Feststellungen der Richter nicht hatte verwinden können, dass er aus einer Bridge-Runde ausgeschlossen worden war. Um „Unfrieden in die Gruppe zu bringen“, sei der Angeklagte an einem späten Abend im August 2011 zum Haus einer 69-jährigen wohlhabenden Witwe aus Kelkheim-Eppenhain gefahren, die seinen Platz in Bridge-Runde eingenommen hatte und an diesem Tag als deren Gastgeberin fungierte. Er habe gewartet, bis die Gäste das Haus verlassen hatten und sei dann über eine Terrassentür ins Haus gelangt. Im Schlafzimmer habe er der Frau dann derart mit Klebeband das Gesicht verklebt, dass sie hieran erstickte.

Wie hr-online berichtet,  hatte der Mann sich im Mai 2012 zu der Tat bekannt, nachdem er von der Polizei zu einem Gen-Test aufgefordert worden war.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann in Tötungsabsicht gehandelt hat. Strafmildernde Gesichtspunkte sah es nicht als gegeben an, obwohl die Tat auf den ersten Blick doch reichlich krank wirkt, oder?


Kategorie: Strafblog
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