„Der erste Pfeil aus dem Köcher“: Das Märchen aus der Provinz darf nicht mehr verkauft werden. Neues über Kachelmann



Veröffentlicht am 11. Oktober 2012 von

Jörg Kachelmann im Jahr 2008, Foto: René Mettke

Da wollte der Jörg Kachelmann gemeinsam mit seiner Frau Miriam rechtzeitig zur Frankfurter Buchmesse schnell noch seine Abrechnung mit der Justiz auf den Markt schmeißen, und dann das: Nach übereinstimmenden Medienberichten, unter anderem auch durch das Hamburger Abendblatt, darf Deutschlands bekanntester (Ex-)Wettermoderator sein gerade aufgelegtes Buch mit dem Titel „Recht und Gerechtigkeit – Ein Märchen aus der Provinz“ in der bislang vorliegenden Fassung nicht weiter verkaufen, weil darin der vollständige Name seiner Ex-Geliebten Claudia D., die ihn der Vergewaltigung bezichtigt hatte, genannt wird. Das Landgericht Mannheim hat nämlich auf Antrag der Frau eine einstweilige Verfügung gegen den Heyne-Verlag erlassen, der das Buch herausgebracht hat. Offensichtlich sieht das Gericht in der vollen Namensnennung eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten der Antragstellerin. Kachelmann war im vergangenen Jahr –  ein jeder weiß es – nach einem monatelangen skandalträchtigen Prozess, in dem sich die Justiz wohl kaum mit Ruhm bekleckert hat, aus meiner Sicht zu Recht vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden, weil ein Tatnachweis jedenfalls nicht zu führen war.

In dem Buch bestreitet Kachelmann dem Vernehmen nach erneut den Vorwurf der Vergewaltigung und rechnet mit der Justiz, die ihn über längere Zeit rechtswidrig inhaftiert hatte, ab. Auch sein Ex-Anwalt Reinhard Birkenstock, der mitten im Prozess gegen einen anderen Verteidiger ausgetauscht wurde und heute mit Kachelmann über Honoraransprüche prozessiert, bekommt in einigen Passagen sein Fett ab. Vielleicht erwirkt der ja auch noch eine einstweilige Verfügung gegen das Buch, wer weiß das schon? Immerhin soll Miriam Kachelmann in einem Kapitel unter anderem behaupten, als sie mit Birkenstock kurz nach der Verhaftung ihres jetzigen Ehemannes auf einer Autobahnraststätte  über das Verfahren sprechen wollte, habe der erst einmal Bratwurst mit Kartoffelbrei bestellt. (Vielleicht hatte der ja einfach nur Hunger, weil er seit längerem nichts gegessen hatte, könnte ich mir vorstellen).

Claudia D.´s Anwalt wird damit zitiert, dass die jetzt ergangene einstweilige Verfügung nur der „erste Pfeil aus dem Köcher“ sei. Für seine Mandantin werde er auch gegen weitere Passagen des Buches vorgehen.

Ob die einstweilige Verfügung im Einspruchsverfahren aufrecht erhalten bleibt, ist fraglich. Claudia D. hatte sich schon während des Prozesses mehrfach medienwirksam inszeniert und sich nach dem Urteil für die BUNTE ablichten lassen. Die veröffentlichte allerdings nicht deren vollen Namen, sondern schrieb nur von „Claudia D.“ Aus meiner Sicht kann durchaus auch die Auffassung vertreten werden, dass Claudia D. durch ihre Selbstinszenierung und das überragende Medieninteresse an dem Verfahren zu einer relativen Person der Zeitgeschichte geworden ist und deshalb die Namensnennung hinnehmen muss. Wer sich freiwillig in erkennbarer Weise in den Medien ablichten lässt, kann meines Erachtens nicht ohne weiteres kurz darauf einen Anspruch auf Anonymität und Respektierung der Privatsphäre geltend machen, wenn es genau um den Vorfall geht, in dessen Zusammenhang die Ablichtung erfolgte. Mal sehen, was da kommt.


Kategorie: Strafblog
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