Ob man einen Strafbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis als „Strafzettel“ bezeichnen sollte, wie dies bei spiegel-online nachzulesen ist, sei einmal dahingestellt. Tatsache ist jedenfalls nach mehreren übereinstimmenden Presseberichten, dass Borussia Dortmunds meistbegehrter Star jetzt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 5 Fällen zu einer recht milden Gesamtfreiheitsstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt worden ist. Den Tagessatz hat das Gericht mit 6.000 Euro angesetzt, was zu der opulenten Gesamtgeldstrafe von 540.000 Euro geführt hat.
Immerhin kann Reus sich damit trösten, dass er sich auch weiterhin als nicht vorbestraft bezeichnen kann, weil erst eine Geldstrafe von mindestens 91 Tagessätzen ins Führungszeugnis eingetragen wird, sofern es sich um die erste Geldstrafe handelt. Das ergibt sich aus § 32 Abs. 2 Ziff. 5 BZRG (Bundeszentralregistergesetz). Ob – was eigentlich der Fall sein müsste – neben der Geldstrafe auch eine isolierte Sperrfrist für die (Neu-)Erteilung einer Fahrerlaubnis festgesetzt wurde, ergibt sich aus der veröffentlichten Berichterstattung nicht.
Offensichtlich ist Marco Reus schon seit Jahren ohne Fahrerlaubnis durch die Gegend gefahren. Ob er jemals einen Führerschein hatte oder ob er diesen irgendwann abgeben musste, wird nicht berichtet. Jedenfalls sei er seit dem September 2011 fünfmal wegen Geschwindigkeitsüberschreitung aufgefallen und habe die Strafzettel jeweils bezahlt, ohne dass der Polizei oder der Straßenverkehrsbehörde aufgefallen sei, dass der flotte Fußballer keine Lizenz zum Führen von Kraftfahrzeugen besitzt. Merkwürdig genug ist das, oder?
Spiegel-online schreibt vom „wohl teuersten Strafzettel, der je in Deutschland für Verkehrssünden vergeben wurde“. Ob das stimmt, entzieht sich meiner Kenntnis. Nach § 40 Abs. 2 StGB beträgt der höchste Tagessatz bei Geldstrafen immerhin 30.000 Euro, wobei grundsätzlich das Nettoeinkommensprinzip gilt. Das bedeutet, dass ein Tagessatz sich aus dem monatlichen Nettoeinkommen geteilt durch 30 ergibt, wobei Unterhaltslasten vorab abzuziehen sind. Legt man dies zugrunde, müsste Reus ca. 180.000 Euro monatlich verdienen, was vielleicht etwas zu niedrig angesetzt ist. Es gibt Quellen, die von einem Wocheneinkommen von 60.000 bis 65.000 Euro schreiben. Auch das ist sicher deutlich weniger, als er in München, beim FC Barcelona oder bei etlichen englischen Vereinen verdienen könnte.
Am 18. März diesen Jahres war Reus einer Polizeistreife aufgefallen, als er mit seinem Aston Martin vom Trainingsgelände der Borussia in Richtung Innenstadt fuhr. Bei einer Überprüfung seiner Papiere fiel auf, dass er keinen Führerschein vorweisen konnte. Eine Rückfrage bei der Leitstelle ergab dann, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Reus hat angekündigt, die Geldstrafe begleichen zu wollen.
Er sei naiv gewesen und habe eine Dummheit begangen, wird der gute Marco zitiert. Er wolle sich jetzt umgehend bei einer Fahrschule anmelden. Das ist löblich, finde ich. Die mutmaßliche Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis wird er dabei berücksichtigen müssen.
Kategorie: Strafblog
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