Immer wieder: Extrem hohes Strafrisiko bei geringfügiger Beuteerwartung



Veröffentlicht am 17. Dezember 2014 von

rp_SAM_02923-300x2001.jpgIn der Printausgabe der RHEINISCHE POST ist heute im Mönchengladbacher Lokalteil zu lesen, dass sich gestern ein 25-jähriger Mann der Polizei gestellt hat, nachdem diese Aufnahmen einer Überwachungskamera von einem versuchten Raubüberfall auf einen Kiosk veröffentlicht hatte. Auf den Aufnahmen ist der junge Mann in voller Lebensschönheit zu sehen, wie er unmaskiert und mit einem großen Messer bewaffnet den Kiosk betritt und dessen Inhaber auffordert, Geld und Zigaretten in eine mitgebrachte Tasche zu werfen.

Der Mann war ohne Beute geflüchtet, als ein Kunde die Trinkhalle betrat. Als er erfahren hatte, dass mit Fotos nach ihm gefahndet wird, verließ er dem Bericht zufolge zunächst seine Wohnung und tauchte bei einem Bekannten im Bereich von Wuppertal unter. Dort besann er sich dann eines Besseren und suchte anwaltlichen Rat. Gemeinsam mit dem Anwalt ging er dann in Menden zur Polizei und räumte das Tatgeschehen ein.

Die Staatsanwaltschaft hat in Anbetracht des reuigen Geständnisses davon abgesehen, einen Haftbefehl zu beantragen, weil der Mann ein festen Wohnsitz hat und bislang nicht vorbestraft ist. Insoweit bestehe keine Fluchtgefahr.

Als Strafverteidiger frage ich mich immer wieder, warum Menschen wegen einer ersichtlich geringen Beuteerwartung ein derart hohes Strafrisiko eingehen. Raub mit Waffen – dazu zählt auch ein Messer – wird im Erfolgsfall mit Freiheitsstrafe von drei Jahren bis 15 Jahren geahndet. Mehr als ein paar hundert Euro Beutewert dürfte der junge Mann kaum erwartet haben. Das Entdeckungsrisiko ist riesig. Das gilt erst Recht, wenn die Tat unmaskiert erfolgt. Es sollte sich inzwischen herumgesprochen haben, dass viele Trinkhallen mit Überwachungskameras, die heutzutage ja nicht mehr viel kosten, ausgestattet sind. Aber anscheinend ist der Beschaffungsdruck häufig so groß, dass sich die Täter darüber keinen Kopf machen. Das böse Erwachen kommt erst, wenn die Sache aufgeflogen ist.

Vorliegend kommt dem Mann natürlich zugute, dass die Tat im Versuchsstadium stecken geblieben ist. Vielleicht lässt sich aufgrund der Gesamtumstände auch ein minderschwerer Fall begründen. Dann kann er als Ersttäter vielleicht noch eine Bewährungsstrafe erreichen. Aber so oder so: Die Tat war reichlich bescheuert…


Kategorie: Strafblog
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