Der Tisch ist länglich, die Strafe ist (lebens)lang – Urteil im Aachener Mordprozess



Veröffentlicht am 5. Dezember 2013 von

Landgericht Aachen, altes Portal

Landgericht Aachen, altes Portal

Ob die Strafe „lebenslang“ oder „lebenslänglich“ lautet – Letzteres meinen die Aachener Nachrichten in ihrer heutigen Berichterstattung zum „Wassenberg-Mordprozess“ – sei einmal dahingestellt und wird den Beteiligten an dem Verfahren auch reichlich egal sein. Jedenfalls hat das Aachener Landgericht gestern den 67-jährigen Janosch S. wegen Mordes und versuchten Mordes sowie wegen Betruges in 21 Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und gleich auch die besondere Schwere der Schuld bejaht. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wird S. wohl kaum noch einmal das Licht der Freiheit erblicken können.

Der mitangeklagte 37-jährige Franky G. aus Krefeld wurde nach 26 Verhandlungstagen ebenfalls zu lebenslanger Freiheitsstrafe – allerdings ohne besondere Schuldschwere – verurteilt, ein von meinem Partner Gerd Meister verteidigter weiterer Mitangeklagter wurde „nur“ wegen Beihilfe zum Mord und Mordversuch zu 11 Jahren verdonnert.

Als väterlicher Freund soll Janosch S. gegenüber einem heute 51 Jahre alten Wassenberger Arzt aufgetreten sein und dessen Familie mit falschen Versprechungen um mehr als 2 Millionen Euro betrogen haben. Zur Verschleierung der Straftaten habe er im Oktober 2012 zunächst den Bruder des Arztes auf einen Parkplatz in ein Naherholungsgebiet gelockt und dort gemeinsam mit Franky G. mit Ziegelsteinen erschlagen. Danach sei der Arzt in ein nahe gelegenes Waldgebiet in den Niederlanden gelockt worden, wo Janosch S. und Franky G. versucht haben sollen, auch ihn mit Steinen zu erschlagen. Der Mann konnte allerdings schwer verletzt flüchten. Der dritte Angeklagte soll sich an den Gewalttaten selbst nicht beteiligt haben. Allerdings habe er, so das Gericht, die beiden Tatopfer in Kenntnis der Mordpläne zu den Tatorten gelockt.

Das Gericht ist in der Urteilsbegründung davon ausgegangen, dass Janosch S. im Anschluss an die beiden zur Verurteilung gelangten Taten auch die Eltern der beiden Brüder umbringen wollte. Unter anderem deshalb wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt, die eine Strafentlassung nach 15 Jahren unmöglich macht.

S. hatte im Prozess lange geschwiegen und dann versucht, den größeren Teil der Schuld von sich abzulenken. Das hat ihm die Kammer letztlich nicht abgenommen. Anfang der 90er Jahre war S. wegen Betruges in zweistelliger Millionenhöhe schon einmal zu einer 12jährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, die er voll verbüßt hat.

 

 


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